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Oppositionspolitiker fordern Gesetz zur Corona-App

Archivmeldung vom 29.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ein staatliches Gütesiegel für IT Produkte? In Zeiten von Bundestrojaner und anlaßloser Vollüberwachung bedenklich? (Symbolbild)
Ein staatliches Gütesiegel für IT Produkte? In Zeiten von Bundestrojaner und anlaßloser Vollüberwachung bedenklich? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die grüne Bundestagsfraktion fordert, die Einführung einer Corona-Warn-App mit einem neuen Gesetz zu begleiten. Ein solches Gesetz solle den Missbrauch der App ausschließen, ihren Einsatz befristen und so ihre Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen Konstantin von Notz dem "Spiegel".

Die Bundesregierung hatte dem Politiker auf seine schriftliche Frage geantwortet, sie erachte ein solches Gesetz für "nicht notwendig". Die App sei freiwillig, ihre Anwendung müsse geltendes Recht einhalten. Das überzeuge ihn "überhaupt nicht", sagte Notz, dessen Fraktion einen Antrag für ein solches Gesetz eingebracht hat. Es gehe nun darum, "massiv verloren gegangenes Vertrauen" wiederherzustellen.

"Die Bundesregierung muss wie bisher schon bei etlichen anderen Fragen rund um die App umschwenken, sonst gefährdet sie deren Erfolg", so Notz. Auch Anke Domscheid-Berg, Netzexpertin der Linksfraktion, hält es "für ein Unding, dass die Regierung bei solch einem zentralen Projekt das Parlament außen vor lassen will". Jede Zweckentfremdung durch staatliche Stellen oder Dritte müsse gesetzlich ausgeschlossen werden, sagte die Linken-Politikerin dem "Spiegel". Der Einsatz der App müsse zudem für die Dauer der Pandemie "hart befristet" werden. In der Schweiz hatte das Parlament ein solches Gesetz zur Bedingung für die Einführung der dortigen Corona-App erklärt, in Australien ist das Begleitgesetz schon verabschiedet. Neben Organisationen wie Amnesty sprechen sich auch Netzexperten dafür aus, hierzulande noch Ähnliches auf den Weg zu bringen.

Der schleswig-holsteinische Verwaltungsrichter Malte Engeler hat mit einigen Mitstreiterinnen in Eigeninitiative schon einen Entwurf formuliert. "Es gibt um die App zu viel Klärungsbedarf, wir können uns nicht einfach auf den guten Willen der Verantwortlichen verlassen", sagte der Richter. Jede, auch indirekte, Einflussnahme auf die Nutzenden müsse gesetzlich "rigoros ausgeschlossen werden". Dazu zählte Engeler Privilegien für App-Nutzer wie Steuervorteile genauso wie Nachteile für Nichtnutzer oder gar Zugriffsmöglichkeiten für Sicherheitsbehörden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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