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EKD gegen Verschärfung des Blasphemie-Paragrafen

Archivmeldung vom 20.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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In der Debatte über den anti-islamischen Film "Innocence of Muslims" lehnt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) eine Verschärfung des Strafrechts zum Schutz religiöser Gefühle ab. "Ich glaube nicht, dass man das Problem solcher Provokationen durch eine strafrechtliche Verschärfung lösen kann", sagte der theologische Vizepräsident des EKD-Kirchenamts, Thies Gundlach, der "Welt".

Damit wandte sich Gundlach gegen einen Vorstoß von Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU), der in der "Welt" gefordert hatte, dass Beschimpfungen eines religiösen Bekenntnisses grundsätzlich strafbar sein sollten, auch dann, wen sie nicht den öffentlichen Frieden gefährden, was bislang Voraussetzung für ein Verbot ist. Ein solche Ausweitung des Verbot lehnt die EKD ab. "Wer Beleidigungen religiöser Gefühle generell unter Strafe stellen will, verschiebt das Thema von der notwendigen Toleranz-Debatte hin zu einer Verbotsdiskussion", sagte Gundlach. Die Christen hätten "Jahrhunderte benötigt um zu lernen, dass die eigene Empörung über solche Provokationen gemäßigt werden muss und keinesfalls zu Gewalt führen darf. Solch ein Lernprozess muss auch anderen Religionen zugemutet werden." Diese Zumutung "einer notwendigen Reifung zur Gelassenheit sollte nicht durch strafrechtliche Verbote erschwert werden", fügte Gundlach hinzu. Überdies ziehe ein Verbot "die Religionen in politische Auseinandersetzungen hinein, in denen die Religion beschädigt wird".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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