NRW-Gesundheitsministerium bestätigt: Kindesentzug bei Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen möglich
Archivmeldung vom 27.08.2020
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Freigeschaltet durch André OttVerstoßen Eltern, dessen Kinder unter Corona-Verdacht stehen, gegen die Quarantäne-Anordnungen der Gesundheitsämter, kann das nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums eine Inobhutnahme des Kindes rechtfertigen.
Im Gespräch mit der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen erklärte eine Sprecher: "Wenn eine Kindeswohlgefährdung durch Verstöße gegen die Quarantäne vorliegt, kann es zu einer Inobhutnahme durch das Jugendamt kommen." Dabei hatte das Ministerium Anfang August noch erklärt, dass sich Eltern in NRW im Gegensatz zu Eltern in anderen Bundesländern keine Sorgen darüber machen müssen, dass bei Verstößen gegen Quarantäne-Anordnungen Kindesentzug droht.
Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots)