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NRW-Gesundheitsministerium bestätigt: Kindesentzug bei Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen möglich

Archivmeldung vom 27.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Für Enteignungen sind SEK Mitglieder bestens ausgerüstet und vorbereitet - egal ob Vermögen oder Kinder (Symbolbild)
Für Enteignungen sind SEK Mitglieder bestens ausgerüstet und vorbereitet - egal ob Vermögen oder Kinder (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Verstoßen Eltern, dessen Kinder unter Corona-Verdacht stehen, gegen die Quarantäne-Anordnungen der Gesundheitsämter, kann das nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums eine Inobhutnahme des Kindes rechtfertigen.

Im Gespräch mit der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen erklärte eine Sprecher: "Wenn eine Kindeswohlgefährdung durch Verstöße gegen die Quarantäne vorliegt, kann es zu einer Inobhutnahme durch das Jugendamt kommen." Dabei hatte das Ministerium Anfang August noch erklärt, dass sich Eltern in NRW im Gegensatz zu Eltern in anderen Bundesländern keine Sorgen darüber machen müssen, dass bei Verstößen gegen Quarantäne-Anordnungen Kindesentzug droht.

Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots)


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