Miserables Zeugnis für Job-Center
Archivmeldung vom 25.07.2008
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Oliver RandakGravierende Mängel bei den Leistungen, extremer Missbrauch bei den Ein-Euro-Jobs: In einem internen Prüfbericht watscht der Bundesrechnungshof die Arbeit der Job-Center ab. So warten Hartz-IV-Empfänger im Schnitt mehr als zwei Monate auf ihr erstes Gespräch mit einem Berater.
Der Bundesrechnungshof übt einem Zeitungsbericht zufolge scharfe Kritik
an der Arbeit der Job-Center. Neben Mängeln in der Beratung der
Arbeitsuchenden kritisiere der Rechnungshof Missbrauch mit den
Ein-Euro-Jobs, berichtete die "Hannoversche Allgemeine Zeitung". Die
Zeitung zitiert aus einem Bericht der Rechnungsprüfer für den Bundestag.
Hartz-IV-Empfänger
warteten demnach im Durchschnitt neun Wochen vom Leistungsbeginn an auf
ein qualifiziertes Erstgespräch bei einem Vermittler. Bis zu einer
schriftlichen Vereinbarung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
vergingen durchschnittlich 16 Wochen. In jedem dritten Fall würden
überhaupt keine Eingliederungsvereinbarungen geschlossen.
Auch bei drohender Langzeitarbeitslosigkeit von mehr als einem Jahr würden Arbeitsuchende schlecht betreut. In einem Drittel der Fälle hätten die Vermittler in den letzten drei Monaten des Bezugs von Arbeitslosengeld I die weitere Beratung eingestellt.
Von der letzten Beratung
bis zum ersten Gespräch bei den Hartz-IV-Stellen vergingen
durchschnittlich 139 Tage, zitierte die Zeitung weiter aus dem
Prüfbericht. Die aufgedeckten "gravierenden Mängel" bei Prüfungen in
Berlin, Hannover, Köln, München und Stuttgart seien weitgehend
unabhängig davon, ob die Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit
oder kommunalen Trägern erbracht worden waren.
Extremen
Missbrauch stellten die Prüfer bei den Ein-Euro-Jobs fest, für die mehr
als eine Milliarde Euro ausgegeben wurde: Bei zwei Drittel der
geprüften Maßnahmen sei mindestens eine Fördervoraussetzung nicht
erfüllt gewesen.