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Union: Keine Besteuerung von Renten aus versteuertem Einkommen

Archivmeldung vom 04.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wahlkampfrede, Wahlversprechen und gelogen (Symbolbild)
Wahlkampfrede, Wahlversprechen und gelogen (Symbolbild)

Bild: Roland Tichy / Eigenes Werk

Derzeit sind zwei Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) zur Doppelbesteuerung von Altersrenten anhängig. Im Laufe der kommenden Monate ist mit den Entscheidungen zu rechnen.

Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und Lothar Binding, der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag: "Wir werden keine Doppelbesteuerung zulassen! Ob Doppelbesteuerung aber vorliegt, ist eine Frage der Mathematik und der Berücksichtigung von Berechnungsgrundlagen: Gehören zum Beispiel der Grundfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag zur Berechnungsgrundlage der steuerfrei zufließenden Rentenleistungen?

Genau solche Fragen liegen im Moment dem Bundesfinanzhof zur Beurteilung vor. Es macht keinen Sinn, vor Klärung dieser grundlegenden Fragen aktiv zu werden, da das Gericht im Zweifel in eine andere Richtung entscheiden könnte. Wir werden aus dem Urteil unsere Schlüsse ziehen und dann die erforderlichen Schritte unternehmen.

Grundsätzlich ist aber unumstritten, dass die nachgelagerte Besteuerung für alle Bürgerinnen und Bürger die finanziell bessere Lösung ist: So können Familien bereits während der beruflichen Erwerbsphase ihre Altersvorsorgebeiträge steuerlich geltend machen. Sie haben damit mehr Netto vom Brutto. Wenn dann später im Ruhestand die zufließenden Rentenleistungen versteuert werden müssen, sind diese in der Regel niedriger und können aufgrund der bestehenden Freibeträge steuerlich günstig vereinnahmt werden. So lösen beim Renteneinstiegsjahr 2020 erst Renten ab einer Höhe von etwa 13.800 EUR jährlich tatsächlich Steuern aus."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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