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Ex-Bundesarbeitsrichter Bepler hält nichts von Zwangsschlichtung

Archivmeldung vom 05.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Der frühere Bundesarbeitsrichter Klaus Bepler hält die von der Politik geforderte Zwangsschlichtung von Arbeitskämpfen im Bahn- oder Flugverkehr für unrealistisch. Dies ließe sich "nur durch ein formelles Gesetz erreichen, dessen Erarbeitung bekanntlich ziemlich lange dauert und dessen Verfassungsfestigkeit wahrscheinlich infrage gestellt würde so wie jetzt bei der Tarifeinheit", sagte Bepler dem "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe).

Der Jurist, der von 2005 bis 2012 den Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts leitete und 2010 am wegweisenden Urteil zur Tarifeinheit beteiligt war, hält es zwar für möglich, die zwingende Schlichtung als "Abkühlphase" noch in das Tarifeinheitsgesetz zu schreiben. "Aber politisch ist das nicht durchzusetzen, denn die Regierung hätte alle Gewerkschaften gegen sich. Da würden Sie schneller als Sie denken können einen Schulterschluss von GDL-Chef Weselsky und DGB-Chef Hoffmann hinbekommen." An eine baldige Lösung im Bahn-Tarifstreit glaubt Bepler nicht: "Es sei denn, es kommt im Zuge des für die öffentliche Daseinsvorsorge ungewöhnlich langen Streiks zu derartigen Drucksituationen, dass einer der Beteiligten über seinen Schatten springt", sagte er.

Der frühere Bundesarbeitsrichter äußerte sich auch zur Kritik, der Entwurf für das Tarifeinheitsgesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sei handwerklich schlecht gemacht: "Das Problem ist nicht, dass schlechte Handwerker zugange waren, sondern dass gute Handwerker unmögliche Sachen auch nicht möglich machen können. Es ist eine wahnsinnig schwierige Materie." Bepler selbst hält den vorliegenden Entwurf für verfassungswidrig, ist aber nicht überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das genauso sieht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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