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44 Fälle institutioneller Diskriminierung Schwarzer Menschen in diesem Jahr in Berlin

Archivmeldung vom 06.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Beratungsstelle für Schwarze Menschen in Berlin, Each One Teach One (EOTO), hat in diesem Jahr bereits 44 Fälle registriert, die relevant für das neue Landesantidiskriminierungsgesetz sind.

"Bis Juli waren es in diesem Jahr 109 Fälle von Diskriminierung Schwarzer Menschen in Berlin. Davon sind 44 institutionelle Diskriminierungen, also LADG-relevante Fälle", sagte Céline Barry, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, im Interview mit "nd.Der Tag". Bei fast der Hälfte davon, also 20, handle es sich um Diskriminierungen durch die Polizei. Neben der Polizei gebe es die meisten Fälle in der Schule und beim Jugendamt, so Barry.

Durch die vermehrten Kontrollen im öffentlichen Raum während der Coronakrise ist es laut Barry vermehrt zu rassistischen Polizeikontrollen gekommen: "In der Coronazeit hat Racial Profiling sehr stark zugenommen." Eine Studie zu rechtsextremen Tendenzen in der Polizei sieht Barry dennoch kritisch: "Wie schafft man eine unabhängige Studie, auf der Basis welcher Daten? Statistisch ist das sehr schwer herauszufinden. Alltagsrassismus ist schwierig zu erfassen. Wer wird beauftragt? Aus welcher Perspektive, mit welchem Interesse wird geforscht?", so Barry.

Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) wurde vor knapp vier Monaten, am 04. Juni 2020, gegen massiven Widerstand von CDU, FDP, AfD und Polizeigewerkschaften vom Abgeordnetenhaus beschlossen. Als erstes Bundesland gibt Berlin damit Betroffenen die Möglichkeit, rechtlich gegen Ungleichbehandlung in Schulen, der Verwaltung oder der Polizei vorzugehen. Das Gesetz sieht außerdem eine Beweislasterleichterung für Betroffene sowie ein Verbandsklagerecht vor. Allerdings wurde bislang erst ein Verein, das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG), als klageberechtigt anerkannt, wie die Senatsjustizverwaltung am Montag mitteilte. Die neue Ombudsstelle, bei der Diskriminierungsfälle gemeldet und bearbeitet werden, soll an diesem Donnerstag vorgestellt werden.

Quelle: nd.DerTag / nd.DieWoche (ots)


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