Führende Unionspolitiker fordern von Ländern Gesetzesinitiative für Kopftuchverbot für unter 14-Jährige
Archivmeldung vom 09.03.2020
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Freigeschaltet durch André OttFührende Unionspolitiker haben sich für ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren ausgesprochen und einen entsprechenden Gesetzesvorstoß von den Ländern im Bundesrat gefordert.
"Die Anzeichen mehren sich, dass die Zahl der minderjährigen Mädchen mit Kopftüchern insbesondere an Brennpunktschulen zunimmt", sagte der Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung der Unionsfraktion, Carsten Linnemann, der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Montag). Eine freie Persönlichkeitsentwicklung sei diesen Mädchen kaum möglich. "Daher sehe ich den Staat jetzt in der Pflicht", betonte der CDU-Politiker. Allein an den guten Willen der Eltern zu appellieren, reiche nicht aus. Er appellierte an die Länder, "so rasch wie möglich ein Kopftuchverbot für Mädchen bis zu 14 Jahren in öffentlichen Bildungseinrichtungen zu erlassen." Es dürfe nicht sein, dass der Bildungsföderalismus zur Stolperfalle für Mädchenrechte werde.
Auch CDU-Vize-Chefin Silvia Breher sieht die Entwicklungschancen von Mädchen mit Kopftüchern in Gefahr: "Wenn wir es wirklich ernst meinen mit dem Grundrecht auf Gleichberechtigung von Mann und Frau, dann können wir nicht gleichzeitig beide Augen zudrücken, wenn bereits kleine Mädchen mit Kopftüchern in Kitas und Schulen geschickt werden", sagte sie. "Wir wollen Kinder zu einem freiheitlichen und selbstbestimmten Leben erziehen." Breher sorgt sich, dass das Tragen eines Kopftuches nicht nur die Mädchen in ihrer freien und unbeschwerten Persönlichkeitsentwicklung hindere. "Es hat vielmehr auch zur Folge, dass Mädchen ohne Kopftuch sich oftmals dem Vorwurf, sie seien "unrein" ausgesetzt sehen", betonte die stellvertretende CDU-Chefin.
Die CDU-Bildungspolitikerin Astrid Mannes begründet ihre Forderung nach einem Kopftuchverbot für Kinder unter 14 Jahre mit Blick auf das Schulleben: "Ein Verbot des Tragens eines religiös konnotierten Kopftuches in Schulen vor Vollendung des 14. Lebensjahres dient dem Schulfrieden und den vom Schulgesetzgeber ausgestalteten Erziehungs- und Bildungszielen." Sie verwies darauf, dass Mädchen mit Kopftuch oftmals nicht am Sport- und Schwimmunterricht teilnähmen. "Das Kopftuch trägt zur Ausgrenzung und nicht zur Integration bei", sagte sie.
Quelle: Rheinische Post (ots)