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Berliner Landgericht hält "Mietendeckel" für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 12.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Berliner Landgericht hält den Mietendeckel für verfassungswidrig. In einem Berufungsverfahren habe die 67. Zivilkammer beschlossen, dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung vorzulegen, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

In einem Mieterhöhungsklageverfahren hatte das Amtsgericht Spandau die beklagten Mieter zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung von 895,00 Euro auf 964,61 Euro mit Wirkung ab dem 1. Juni 2019 verurteilt. Mit ihrer dagegen eingelegten Berufung hatten sich die Mieter unter anderem auf den im Verlaufe des Berufungsverfahrens in Kraft getretenen "Berliner Mietendeckel" berufen und geltend gemacht, der mit der klagenden Vermieterin geschlossene Mietvertrag unterfalle dem "Mietenstopp". In ihrer Entscheidung vom Donnerstag vertritt die 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin die Auffassung, dass die gesetzlichen Vorschriften des "Berliner Mietendeckels" formell verfassungswidrig seien, da dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz gefehlt hätte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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