Verbraucherschützer: Regelung zu Zwangsgutscheinen auslaufen lassen
Archivmeldung vom 29.10.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer Verbraucherzentralen-Bundesverband (VZBV) fordert, die Regelung zu Zwangsgutscheinen im Veranstaltungsbereich auslaufen zu lassen und stattdessen zu freiwilligen Gutscheinen zurückzukehren.
Verbraucher sollten selbst und entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten entscheiden können, welche Anbieter sie unterstützen wollen, sagte VZBV-Vorstand Klaus Müller dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
"Wir brauchen zudem eine Lösung für alle, die Gutscheine von inzwischen oder künftig insolventen Veranstaltern erworben haben."
Diese Verbraucher dürften nicht leer ausgehen. "Schließlich haben sie darauf vertraut, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt besuchen zu können oder - falls das nicht möglich ist - ab 2022 ihr Geld wieder zu bekommen", so Müller. In Berlin demonstrierten am Mittwoch erneut Tausende Menschen aus der Veranstaltungsbranche bei einer Großkundgebung für umfassendere staatliche Hilfen in der Coronakrise. Die ab Montag geltenden neuen Corona-Einschränkungen treffen die Branche besonders hart - alle Kultur- und Veranstaltungseinrichtungen müssen schließen. Wie bei den ersten coronabedingten Schließungen sind neben Kultur- und Veranstaltungsorten auch Bordelle und Prostitutionsbetriebe betroffen. Die Branche reagierte mit Verständnis - und forderte, bei der Wiedereröffnung nach dem zweiten Lockdown wie andere Betriebe behandelt zu werden. "Wenn alle Freizeiteinrichtungen schließen müssen, dann gilt das natürlich auch für unsere Branche. Aber wir wollen dann auch wieder mit allen zusammen öffnen", sagte Johanna Weber, politische Sprecherin des Bundesverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen, dem RND.
Quelle: dts Nachrichtenagentur