Rechtsanwälte und Weißer Ring kritisieren Reform des Strafverfahrens
Archivmeldung vom 15.11.2019
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Freigeschaltet durch André OttDie von der Bundesregierung geplante Reform des Strafverfahrens ruft Kritik bei Rechtsanwälten und Opfervertretern hervor. Philipp Wendt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, sagte der Düsseldorfer "Rheinischen Post": Die Reform verspricht Effektivität - erreichen wird sie allenfalls einen schnelleren Verfahrensabschluss auf Kosten von Beschuldigtenrechten."
Jürgen Möthrath, Präsident des Deutschen Strafverteidigerverbandes, sagte: "Die Reform ist Flickschusterei." Der Rechtsanwalt aus Worms kritisiert, dass die Reform ohne statistische Grundlage durchgeführt werde. Der außergewöhnliche Prozess gegen den NSU werde zum Maßstab des Rechtsstaats gemacht. Die Gesetze, die am Freitag mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen werden sollen, beinhalten unter anderem Einschränkungen im Antragsrecht von Rechtsanwälten. Zudem soll die Vertretung der Nebenklage gebündelt werden. Der Opferhilfeverein Weißer Ring lehnt dies ab.
Damit würde der Gesetzgeber ein Recht "von Opfern schwerster Kriminalität teilweise abschaffen", sagte ein Sprecher. Es bleibe außer Acht, dass in aller Regel verantwortungsbewusst mit der Nebenklage umgegangen werde. Der Strafverteidigerverband und der Anwaltverein kritisieren zudem, dass die Reform keine Aufzeichnung der Hauptverhandlung vorsieht. Philipp Wendt sagte: "Die Beweisaufnahme wird noch immer durch handschriftliche Notizen des Richters dokumentiert." Einen entsprechenden Vorstoß der SPD von Montag, die Dokumentation noch in die aktuelle Reform aufzunehmen, weist die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion zurück. "Ich sehe keinen Anlass, das Paket noch mal aufzuschnüren", sagte Elisabeth Winkelmeier-Becker der "Rheinischen Post".
Quelle: Rheinische Post (ots)