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Landkreise verweigern Sozialhilfeempfängern den Einzug in neue Pflegeheime

Archivmeldung vom 15.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

In neu eröffneten Pflegeheimen in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg und der Stadt Schwerin können seit mehreren Monaten keine Sozialhilfeempfänger einziehen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) kritisiert: "Die zuständigen Landkreise und die Sozialbehörde der Stadt verweigern sich dem Abschluss einer notwendigen Vereinbarung über die Investitionskosten. Pflegebedürftige Sozialhilfeempfänger sollen offensichtlich nicht in neue Pflegeheime einziehen dürfen, obwohl ihr Gesundheitszustand einen Heimeinzug dringend erforderlich macht und die Familien überlastet sind", sagt der bpa-Landesvorsitzende Michael Händel.

Die Investitionskosten decken bei jedem Pflegebedürftigen die Kosten für den Bau und den Betrieb des Gebäudes einer Pflegeeinrichtung ab und werden nicht von den Pflegekassen übernommen. Bei Menschen im Sozialhilfebezug gibt es deshalb eine Übernahmevereinbarung mit den Sozialhilfeträgern.

Die Sozialhilfeträger führen als Grund für ihre Blockade an, dass ihnen kein aktualisiertes Vertragsmuster zur Verfügung stehe. "Einerseits verlangen die Kreise trotz gesetzlicher Kostenübernahmeverpflichtung eine vom Ministerium abgesegnete Mustervorlage und gleichzeitig lehnen sie den seitens des Sozialministeriums vorgelegten Vorschlag zur Vertragsanpassung ab", sagt Händel. Er hält diese Begründung für eine vorgeschobene Behauptung, um Leistungen zu verweigern.

"In Hunderten anderer Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern laufen die Vereinbarungen weiter, die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg und die Stadt Schwerin versuchen nun jedoch, durch die Blockade neuer Vereinbarungen Geld einzusparen", erklärt Händel. Dabei treffe es die Schwächsten. "Menschen im Sozialhilfebezug sind auf diese Unterstützung angewiesen. Sie und ihre Familien werden nun alleingelassen, weil sich die Verwaltungen auf ein angeblich nicht mehr aktuelles Musterformular berufen. Das darf so nicht weitergehen." Der bpa fordert die zuständigen Sozialhilfeträger auf, umgehend auch Vereinbarungen mit den neuen Pflegeeinrichtungen im Land zu schließen.

Quelle: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (ots)

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