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Bund mahnt zu Einheitlichkeit bei Tierhaltungskennzeichnung

Archivmeldung vom 03.09.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Streit um die Auslegung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung drängt das Bundeslandwirtschaftsministerium die Länder zu Einheitlichkeit. Für Mittwoch habe man Vertreter der Bundesländer zum Austausch über Auslegungsfragen eingeladen, teilte das Ministerium am Dienstag mit.

Ziel sei es, dass sich die zuständigen Landesbehörden unter fachlicher Moderation des BMEL auf "möglichst einheitliche Vorgehensweisen und Regelungen" verständigen. Der Schritt sei nötig geworden, weil eine entsprechende vom Bund vorgelegte Änderung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die die Rechtsauslegung in den Bundesländern vereinheitlichen sollte, im Juli 2023 kurzfristig keine Mehrheit im Bundesrat gefunden hatte, so das Ministerium.

Zur Begründung des Appells hieß es, dass eine "stringente und vor allem bundesweit einheitliche Auslegung" der Haltungsformen sowohl für die tierhaltenden Betriebe als auch für die Verbraucher wichtig sei. Nur so könne sichergestellt werden, dass Landwirte von Mecklenburg-Vorpommern bis Bayern gleichbehandelt würden und Verbrauchern gegenüber die "Verlässlichkeit und Transparenz" der Kennzeichnung gewährleistet werde.

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz war im August 2023 in Kraft getreten. Aktuell geht es darum, die Kennzeichnung in der Praxis umzusetzen, damit sie im Lebensmitteleinzelhandel, im Online-Handel sowie in Metzgereien zu finden ist. In einem ersten Schritt waren die Inhaber tierhaltender Betriebe bis zum 1. August 2024 verpflichtet, ihre Haltungseinrichtungen gegenüber den von den Ländern bestimmten zuständigen Behörden mitzuteilen. Die Behörden vergeben eine Kennnummer, aus der die Haltungsform im Sinne der Tierhaltungskennzeichnung hervorgeht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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