Bund mahnt zu Einheitlichkeit bei Tierhaltungskennzeichnung
Archivmeldung vom 03.09.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićIm Streit um die Auslegung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung drängt das Bundeslandwirtschaftsministerium die Länder zu Einheitlichkeit. Für Mittwoch habe man Vertreter der Bundesländer zum Austausch über Auslegungsfragen eingeladen, teilte das Ministerium am Dienstag mit.
Ziel sei es, dass sich die zuständigen Landesbehörden unter fachlicher
Moderation des BMEL auf "möglichst einheitliche Vorgehensweisen und
Regelungen" verständigen. Der Schritt sei nötig geworden, weil eine
entsprechende vom Bund vorgelegte Änderung in der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die die Rechtsauslegung in den
Bundesländern vereinheitlichen sollte, im Juli 2023 kurzfristig keine
Mehrheit im Bundesrat gefunden hatte, so das Ministerium.
Zur
Begründung des Appells hieß es, dass eine "stringente und vor allem
bundesweit einheitliche Auslegung" der Haltungsformen sowohl für die
tierhaltenden Betriebe als auch für die Verbraucher wichtig sei. Nur so
könne sichergestellt werden, dass Landwirte von Mecklenburg-Vorpommern
bis Bayern gleichbehandelt würden und Verbrauchern gegenüber die
"Verlässlichkeit und Transparenz" der Kennzeichnung gewährleistet werde.
Das
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz war im August 2023 in Kraft getreten.
Aktuell geht es darum, die Kennzeichnung in der Praxis umzusetzen, damit
sie im Lebensmitteleinzelhandel, im Online-Handel sowie in Metzgereien
zu finden ist. In einem ersten Schritt waren die Inhaber tierhaltender
Betriebe bis zum 1. August 2024 verpflichtet, ihre Haltungseinrichtungen
gegenüber den von den Ländern bestimmten zuständigen Behörden
mitzuteilen. Die Behörden vergeben eine Kennnummer, aus der die
Haltungsform im Sinne der Tierhaltungskennzeichnung hervorgeht.
Quelle: dts Nachrichtenagentur