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Generalbundesanwältin Harms: Justizministerin hat Aufklärung des Kundus-Bombardements behindert

Archivmeldung vom 22.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: bundestag.de
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: bundestag.de

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat nach Ansicht von Generalbundesanwältin Monika Harms die juristische Aufklärung des Bombardements von Kundus behindert. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus". Bundesanwälten sei es mit Verweis auf Sicherheitsrisiken untersagt worden, zu Ermittlungen nach Afghanistan zu reisen, beklagte sich Generalbundesanwältin Monika Harms laut dem Magazin auf einer Veranstaltung der 10. Panzerdivision in Sigmaringen. Sie könne das nicht verstehen, schließlich würden auch junge Soldaten in Afghanistan täglich ihr Leben riskieren.

Die Bundeswehr habe den Bundesanwälten sogar einen Hubschrauber angeboten. Die Generalbundesanwaltschaft habe aus völkerrechtlichen Gründen in Afghanistan nicht ermitteln dürfen, verteidigte ein Ministeriums-Sprecher auf "Focus"-Anfrage die Position seines Hauses: "Eine Reise von Bundesanwälten nach Afghanistan hätte aus diesem Grund von vornherein keinerlei beweisrechtlich relevanten Erkenntnisse herbeiführen können, hätte aber Kosten verursacht." Bundesanwälte hatten im März 2010 Ermittlungen zu dem Angriff von Kundus aufgenommen - und im April wieder eingestellt: Es seien keine völkerrechtlichen oder strafrechtlichen Delikte erkennbar.

Damals starben bis zu 142 Erwachsene und Kinder in Afghanistan, als ein Bundeswehroffizier zwei Tanklastzüge in der Nacht zum 4. September 2009 bombardieren ließ.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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