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Kurth will dem Kandidaten Jahn nicht ohne weiteres zustimmen

Archivmeldung vom 06.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Patrick Kurth / Bild: fdp-thueringen.de
Patrick Kurth / Bild: fdp-thueringen.de

Die FDP-Bundestagsfraktion will dem Kandidaten von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) für die künftige Leitung der Stasi-Unterlagen-Behörde, dem ARD-Journalisten Roland Jahn, nicht ohne weiteres zustimmen. "Das Parlament entscheidet und nicht einzelne Regierungsmitglieder", sagte der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für den Aufbau Ost, Patrick Kurth, der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Samstag-Ausgabe).

"Jahn ist ein sehr guter Vorschlag. Ich greife aber den Beratungen in den Gremien nicht vor. Denn auch Gill ist ein respektabler Kandidat. Die Entscheidung ist noch nicht gefallen." Vor Kurth hatte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) dem "Tagesspiegel" erklärt: "Mich stört das Verfahren. Ich habe aus der Zeitung erfahren, dass Herr Neumann diesen Vorschlag dem Bundeskabinett machen will." Die Sozialdemokraten wollen seinen Angaben zufolge aber lieber den Berliner Oberkirchenrat und früheren Behördensprecher David Gill auf dem Posten sehen, der von der Union als SPD-nah abgelehnt wird. Er sei ein "Mann der evangelischen Kirche, der die Stasi-Unterlagen-Behörde von innen kennt, der Jurist ist, der auch eine beträchtliche Erfahrung in der Verwaltung einer Behörde hat", so Thierse. Über beide Vorschläge solle gesprochen werden. Der SPD-Politiker erinnerte überdies daran, dass das Amt des Beauftragten für die Stasi-Unterlagen 1990 von den Fraktionen der Volkskammer eingerichtet wurde. "Von daher leitet sich der Grundsatz ab, diese Position im Einvernehmen miteinander zu besetzen." Die jetzige Leiterin der Behörde, Marianne Birthler, scheidet im März 2011 aus dem Amt. Der Nachfolger muss vom Bundestag gewählt werden.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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