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Sachsen-Anhalt will Hürden für Windkraft abbauen

Archivmeldung vom 14.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Windkraft sorgt für riesige Schäden an Mensch und Natur (Symbolbild)
Windkraft sorgt für riesige Schäden an Mensch und Natur (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Sachsen-Anhalts Landesregierung will Bremsen beim Ausbau der Windenergie lösen. Das Kabinett berät am Dienstag über eine von Infrastrukturministerin Lydia Hüskens (FDP) vorgelegte Änderung des Landesentwicklungsgesetzes, berichtet die "Mitteldeutsche Zeitung".

Ziel ist demnach, dass alte Windräder künftig auch dann durch leistungsstärkere Nachfolger ersetzt werden dürfen, wenn sie außerhalb von Vorranggebieten stehen. Dabei geht es um Hunderte Standorte in Sachsen-Anhalt, die nach bestehendem Recht keine Zukunft hätten. Die Gesetzesnovelle macht zudem verbindliche Vorgaben, welchen Flächenanteil die fünf Planungsregionen des Landes für Windkraft reservieren müssen: In Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Halle, Magdeburg und der Altmark sind es jeweils 2,3 Prozent, für die Region Harz (zu der der gleichnamige Landkreis und ein Teil des Landkreises Mansfeld-Südharz zählen) sind 1,6 Prozent vorgesehen.

Damit erfülle Sachsen-Anhalt den vom Bund vorgegebenen Windflächenanteil von durchschnittlich 2,2 Prozent, sagte Hüskens der MZ. "Zugleich sind wir mit der Gesetzesänderung in der Lage, den Ausbau der Windenergie planerisch rechtssicher zu steuern." Laut Infrastrukturministerium wird allerdings nicht jede Altanlage durch eine neue werden können. Bei der Prüfung würden auch andere Belange abgewogen, etwa der Lärmschutz von Anwohnern, der Abbau von Rohstoffen oder der Schutz des Rotmilans. Ministerin Hüskens will zudem die Planung von Windgebieten deutlich beschleunigen. Die fünf Planungsregionen sollen ab 2024 zusammen 900.000 Euro vom Land bekommen, mehr als doppelt so viel wie bisher, um zusätzliches Personal einstellen zu können. Die Entscheidung darüber trifft der Landtag.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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