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GroKo lockert Bedingungen für geförderte Jobs

Archivmeldung vom 06.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Große Koalition, GroKo (Symbolbild)
Große Koalition, GroKo (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Union und SPD wollen die Hürden für geförderte Jobs im Zuge des geplanten Sozialen Arbeitsmarkts für Langzeitarbeitslose absenken. Das geht aus einem Änderungsantrag der Großen Koalition für das sogenannte Teilhabechancengesetz hervor, über den das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet und der an diesem Dienstag in Berlin vorgestellt werden soll.

Vom geplanten Jobprogramm mit einem Volumen von zunächst vier Milliarden Euro sollten nach den ursprünglichen Koalitionsplänen Arbeitslose im Alter von über 25 Jahren profitieren, die innerhalb von acht Jahren mindestens sieben Jahre Grundsicherung bezogen haben. Der Änderungsantrag sieht nun als Bedingung sechs Jahre Grundsicherung innerhalb von sieben Jahren vor. Bei Erwerbslosen mit Schwerbehinderung sollen fünf Jahre Leistungsbezug ausreichen – ebenso wie bei Arbeitslosen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind leben.

Der Bundestag soll am Donnerstag über das Gesetz entscheiden. Für Betroffene, die im Rahmen des Sozialen Arbeitsmarkts einen Job zugewiesen erhalten, soll der Staat künftig Zuschüsse zahlen, die sich nach bestehenden Tariflöhnen richten. In den ursprünglichen Plänen war eine Orientierung am gesetzlichen Mindestlohn vorgesehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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