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Streit um Düngeregeln: Klöckner will Ausweisung roter Gebiete bundesweit vereinheitlichen

Archivmeldung vom 11.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Julia Klöckner (2017)
Julia Klöckner (2017)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Ausweisung roter Gebiete, in denen Bauern zum Grundwasserschutz weniger düngen dürfen, bundesweit vereinheitlichen. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ) unter Berufung auf eine Verwaltungsvorschrift, die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.

Darin wird beispielsweise eine Mindestdichte des Messnetzes vorgeschrieben: Auf 50 Quadratkilometer Fläche soll künftig mindestens ein Messbrunnen vorhanden sein. Die Ausweisung der roten Gebiete soll zudem alle vier Jahre überprüft werden. Dort, wo ein Großteil der Belastung durch Nitrat oder Phosphat nachweislich nicht aus der Landwirtschaft, sondern beispielsweise aus Kläranlagen stammt, sollen keine roten Gebiete ausgewiesen werden.

Auf Anfrage der "NOZ" sprach Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) von einem wichtigen Schritt "für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit". An den Maßnahmen und der Datengrundlage für den Grundwasserschutz hatte es in der Vergangenheit immer wieder Kritik aus der Landwirtschaft gegeben. Die geplante Einschränkung der Düngung war einer der Auslöser der Großdemonstrationen von Bauern etwa in Berlin, Bonn oder Hamburg. Klöckner betonte: "Bisher war das Vorgehen der Länder hier unterschiedlich - das hat zu verständlichem Unmut bei den Landwirten geführt." Niemand wolle zu Unrecht für Probleme verantwortlich gemacht werden, die er nicht verursacht habe. "Hier sorgen wir nun für Transparenz", so Klöckner.

Der Zeitplan des Bundesagrarministeriums sieht vor, dass die Verwaltungsvorschrift noch im September vom Bundesrat beschlossen und dann in Kraft treten kann. Gegebenenfalls müssen auch neue Messbrunnen gebaut werden. Die Kosten für die Länder beziffert das Ministerium mit einmal etwa 19 Millionen und dann jährlich mit etwa 9 Millionen Euro. Landwirte wehren sich mittlerweile auch vor Gericht gegen Düngeeinschränkungen: So sind am Oberverwaltungsgericht in Greifswald rund 200 Klagen gegen Auflagen anhängig, am Oberverwaltungsgericht Lüneburg klagen acht Landwirte mit Unterstützung des niedersächsischen Bauernverbandes.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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