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Bausback kritisiert Pläne zur Rehabilitierung Homosexueller

Archivmeldung vom 14.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Winfried Bausback (2012)
Winfried Bausback (2012)

Foto: Rob Irgendwer
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) hat Kritik an der von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geplanten Rehabilitierung von nach altem Recht verurteilten Homosexuellen geäußert. Die auch nach 1945 fortgesetzte Kriminalisierung und Stigmatisierung Homosexueller verstoße zwar "aus heutiger Sicht klar gegen das freiheitliche Menschenbild des Grundgesetzes" sagte Bausback der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Man könne "deshalb durchaus über eine Aufhebung dieser Urteile durch den Gesetzgeber diskutieren." Doch Bausback fügt hinzu, es müsse klar sein, dass wir "uns in einem schwierigen Spannungsfeld" bewegen. Eine gesetzliche Regelung müsse dem Gewaltenteilungsgrundsatz gerecht werden. "Denn es geht um die Aufhebung von Urteilen unabhängiger Gerichte durch den Gesetzgeber, die seinerzeit unter Geltung des Grundgesetzes in rechtsstaatlichen Verfahren zustande gekommen sind."

Eine gesetzliche Regelung dürfe "keine Zweifel daran aufkommen lassen, dass die Aufhebung dieser Urteile von bundesrepublikanischen Gerichten der absolute Ausnahmefall ist. Wir laufen sonst Gefahr, einen Präzedenzfall zu schaffen, der in politischen Krisenzeiten bei geänderten politischen Mehrheiten dazu missbraucht werden könnte, willkürlich zunächst missliebige Straftatbestände und sodann die auf diesen beruhenden Strafurteile aufzuheben." Die von Bundesjustizminister Maas bisher vorgelegten Eckpunkte, so Bausback weiter, würden diesen Anforderungen nicht gerecht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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