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Union will sofortige Überprüfung der Datenschutz-Grundverordnung

Archivmeldung vom 05.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Nadine Schön (2017)
Nadine Schön (2017)

Bild: Achim Melde / Deutscher Bundestag

Die Union fürchtet, dass durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) digitale Innovationen ausgebremst werden und fordert Konsequenzen. Die rechtmäßige Umsetzung der DSGVO-Vorgaben sei für viele kleine und mittelständische Unternehmen eine "gigantische Herkulesaufgabe, die sehr viel Kraft und auch Geld kostet", sagte die Vizechefin der Unions-Bundestagsfraktion, Nadine Schön (CDU), dem "Handelsblatt". Man müsse sich fragen, "ob Aufwand und Wirkung in einem guten Verhältnis stehen".

Deshalb sei es ihr wichtig, "dass der Evaluationsprozess direkt beginnt", sagte Schön. "Alle Regelungen sollten auf ihre Zukunftsfähigkeit und Effektivität überprüft werden. Dort, wo innovationsfreundliche Auslegungen und bürokratiesparende Verfahren möglich sind, sollten diese genutzt werden." Eine Möglichkeit seien beispielsweise branchenspezifische Verhaltensregeln. Dringend notwendige Innovationen in Deutschland und Europa dürften nicht durch die DSGVO ausgebremst werden, sagte Schön. "So wurden beispielsweise Anwendungen auf der Basis von künstlicher Intelligenz, Blockchain oder Big Data bei der DSGVO kaum mitgedacht." Die CDU-Politikerin plädierte für die Schaffung eines "Innovationsboards" auf EU-Ebene. Dort sollten konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Datenschutzregeln erarbeitet werden, die dann in die Evaluation der DSGVO einfließen könnten. "Wir brauchen eine innovationsoffene Datenpolitik in Europa", forderte die CDU-Politikerin.

Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann (CDU) kritisierte, dass es speziell in Deutschland "strengere Anforderungen als in anderen Ländern" gebe, etwa bei der Pflicht, Datenschutzbeauftragte zu bestellen oder bei den Sanktionen durch Aufsichtsbehörden. "Dies wollen wir noch ändern, damit deutsche Unternehmen nicht benachteiligt werden gegenüber Unternehmen im EU-Ausland", sagte Linnemann der Zeitung. "Außerdem wollen wir klarstellen, dass Abmahnungen aufgrund von DSGVO-Verstößen rechtswidrig sind." Das seien sie zwar jetzt schon, "aber  wir wol len das noch mal für jeden erkennbar ins Gesetz schreiben".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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