Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Corona-Pflichttests für Rückreisende geplant

Corona-Pflichttests für Rückreisende geplant

Archivmeldung vom 18.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wissenschaftler mit exekutivabweichenden Erkenntnissen (Symbolbild)
Wissenschaftler mit exekutivabweichenden Erkenntnissen (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Bundesregierung bereitet neue Regeln für das Reisen in Epidemie-Zeiten vor. Das berichtet die "Bild" (Freitagausgabe) unter Berufung auf den Entwurf einer neuen Corona-Schutzverordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium.

In dem Papier werden die Reise-Regeln in der Epidemie anders als bislang gefasst. Geplant ist demnach, dass rückreisende Deutsche aus Ländern, die nicht zum Schengenraum gehören, schon vor Antritt ihrer Heimreise einen Negativtest vorlegen müssen. Akzeptiert werden auch ein Immunitätsnachweis oder ein Impfausweis. Wer nichts davon vorzeigen kann, darf nicht befördert werden.

Bei Einreisen aus dem Schengen-Raum soll gelten: 72 Stunden nach Einreise müssen Bürger dem Gesundheitsamt einen Negativ-Test, Impfausweis oder Immunitätsnachweis vorlegen. Nach der derzeit gültigen Regel soll jeder, der aus einem Risikogebiet im Ausland einreist, in Quarantäne gehen. Das entfällt dann. Im Entwurf heißt es: "Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet mit einem erhöhten Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufgehalten haben, sind zudem verpflichtet, der zuständigen Behörde spätestens 72 Stunden nach Einreise einen Nachweis über ein negatives Testergebnis, eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis über eine mindestens 21 Tage zurückliegende durch Nukleinsäurenachweis nachgewiesene Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzulegen, wenn und soweit die oberste Landesgesundheitsbehörde dies durch Allgemeinverfügung festgelegt hat."

Personen, die aus Risikogebieten von außerhalb des Schengenraumes einreisen wollten "oder eingereist sind, haben einen ebensolchen Nachweis bereits vor der Beförderung vorzulegen". Unklar ist laut "Bild" noch, wann die Verordnung erlassen werden soll. Inkrafttreten soll die Regelung laut Entwurf im Verlauf des Januars.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte lochia in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige