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Arbeitgeber: Zwölf Monate kein Mindestlohn für Flüchtlinge

Archivmeldung vom 15.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

Die Arbeitgeber begrüßen den Vorstoß der CDU, Flüchtlinge sechs Monate lang vom Mindestlohn auszunehmen, fordern aber noch weitergehende Regelungen.

"Allen Menschen, die es am Arbeitsmarkt besonders schwer haben, muss der Weg in Beschäftigung erleichtert werden: Ihnen sollte zwölf Monate lang eine von den strikten Bedingungen des Mindestlohngesetzes befreite Beschäftigung ermöglicht werden", sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem "Tagesspiegel".

SPD und DGB kritisieren den Vorstoß scharf.

DGB gegen Ausnahmen beim Mindestlohn für Flüchtlinge

Der DGB hat Widerstand gegen den CDU-Vorschlag zur Einschränkung des Mindestlohns für Flüchtlinge angekündigt. "Eine Ausnahme vom Mindestlohn für Flüchtlinge ist glatter Unsinn", sagte Stefan Körzell, DGB-Bundesvorstandsmitglied, dem "Tagesspiegel".

Die CDU hatte vorgeschlagen, Flüchtlinge so zu behandeln wie Landzeitarbeitslose. Außerdem solle die Altersgrenze für die Schulpflicht von 18 auf 25 Jahre angehoben werden. CDU-Vize Thomas Strobl verteidigte den Plan. Er sagte der Zeitung "Bild am Sonntag": "Wir müssen klare Ansagen machen, was wir hier erwarten. Sonst funktioniert das Zusammenleben nicht." Man wolle, "die Zahl der Flüchtlinge spürbar reduzieren und nicht durch Leistungsausweitungen neue Anreize schaffen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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