Rechnungshof rügt Verlängerung der Sonderregelungen zur Kurzarbeit
Archivmeldung vom 15.02.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Bundesrechnungshof rät von der geplanten Verlängerung der Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld bis Ende Juni ab. Konjunktur und Arbeitsmarkt hätten sich in den vergangenen Monaten deutlich erholt, heißt es in einem Bericht der Rechnungsprüfer an den Haushaltsausschuss des Bundestags, über den das "Handelsblatt" berichtet.
Deshalb gebe es keine Notwendigkeit für eine Verlängerung der "sehr ausgabenintensiven" Sonderregeln. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 24 auf 28 Monate erhöhen und Unternehmen bis Ende Juni erleichterten Zugang gewähren.
Die Regelung sei aber zu wenig zielgenau und das Arbeitsministerium habe die erwarteten Mehrausgaben in Höhe von 450 Millionen Euro nicht schlüssig dargelegt, monieren die Rechnungsprüfer. Bei einer Verlängerung der undifferenzierten Regelung bestehe die Gefahr von Mitnahmeeffekten. Auch könnten nicht zukunftsfähige Unternehmen künstlich am Leben gehalten werden. "Was während der Phase massiver krisenbedingter Beschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit unverzichtbar war, führt nunmehr zu nicht mehr gerechtfertigten Ausgaben in erheblicher Größenordnung und zu vermeidbaren Risiken für den strukturellen Anpassungsprozess", schreibt der Rechnungshof.
Quelle: dts Nachrichtenagentur