15 Jahre AGG: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist menschenrechtlicher Meilenstein
Archivmeldung vom 17.08.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat am 18. August 2006 in Kraft. Anlässlich des 15. Jahrestags erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Diskriminierung raubt Menschen Lebenschancen, schließt Menschen aus der Gesellschaft aus und vergiftet das Zusammenleben. Das ist mit den Grund- und Menschenrechten unvereinbar."
Rudolf weiter: "Diskriminierungsschutz ist und bleibt daher Aufgabe des Staates. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ein menschenrechtlicher Meilenstein. Es schützt vor Diskriminierung - im Arbeitsleben, auf dem Wohnungsmarkt und bei Dienstleistungen, beispielsweise durch Banken, Versicherungen oder Club-Betreiber.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat hier großartige Arbeit geleistet, insbesondere hat sie das öffentliche Bewusstsein für Diskriminierung gestärkt.
Doch 15 Jahre AGG zeigen: Es braucht noch mehr, um Diskriminierung wirksam zu bekämpfen: ein Verbandsklagerecht, damit der Kampf gegen Diskriminierung nicht den Betroffenen allein überlassen bleibt, und eine starke Antidiskriminierungsstelle."
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte (ots)