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Bundesregierung will riskante Finanzprodukte verbieten

Archivmeldung vom 23.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
BaFin-Gebäude in Bonn Bild: Thomas Wolf / wikipedia.org
BaFin-Gebäude in Bonn Bild: Thomas Wolf / wikipedia.org

Die Bundesregierung will den Verkauf einzelner riskanter Finanzprodukte an Kleinanleger künftig im Notfall beschränken oder sogar verbieten. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" sind sich die beteiligten Ministerien darüber einig, dass die Finanzaufsichtsbehörde Bafin mit einer entsprechenden Ermächtigung ausgestattet werden soll. Die Vorarbeiten an einer entsprechenden Regelung laufen bereits seit einiger Zeit und wurden nun intensiviert.

Zudem wurde die Bafin angewiesen, den Verbraucherschutz bei der Prüfung von Wertpapierverkaufsprospekten schon jetzt stärker in den Fokus zu nehmen und nicht zu warten, bis im Juli die Bestimmungen des neuen Kapitalanlagegesetzbuches voll wirksam werden.

Der neue Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium Ulrich Kelber (SPD) war am Dienstag vorgeprescht und hatte sich für einen besseren Anlegerschutz stark gemacht. Das Finanzministerium äußerte sich am Mittwoch ein wenig zurückhaltender, machte aber zugleich deutlich, dass Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) in die gleiche Richtung denke wie Kelber.

Im Koalitionsvertrag hatten die Partner CDU, CSU und SPD unter anderem vereinbart, dass der "kollektive Schutz der Verbraucher" in Zukunft ein "wichtiges Ziel" der Arbeit der Bafin sein soll. Schäubles Ressort verwies darauf, dass der Anlegerschutz in den vergangenen Jahren sowohl auf europäischer wie auf nationaler Ebene bereits mehrfach verbessert worden sei. Auch der Verkauf sogenannter Genussrechte sei stärker reguliert als früher. "Gleichwohl prüft die Bundesregierung fortlaufend, ob noch Regelungslücken bestehen, und wird gegebenenfalls nachsteuern", erklärte das Ministerium auf Anfrage. Zugleich hieß es in der Stellungnahme allerdings: "Dies ändert nichts daran, dass dem Verbraucher und Anleger eine Schlüsselrolle bei seiner eigenen Entscheidung zu investieren zukommt. Der Anleger soll in der Lage sein, eine verständige und informierte Anlageentscheidung zu treffen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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