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Grüne gegen Wiederaufnahme abgeschlossener Mordverfahren

Archivmeldung vom 03.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Juergen Jotzo / pixelio.de
Bild: Juergen Jotzo / pixelio.de

In der Ampel-Koalition werden die erweiterten Wiederaufnahmemöglichkeiten eines Mordverfahrens zuungunsten eines freigesprochenen Angeklagten infrage gestellt. "Wir sollten uns das Gesetz auf jeden Fall noch mal vornehmen", sagte die Grünen-Rechtspolitikerin Canan Bayram der "Welt am Sonntag" (Samstagsausgabe). "Als Gesetzgeber sollten wir ein verfassungskonformes Gesetz auf den Weg bringen."

Die aktuelle Rechtslage sei nicht vereinbar mit den Grundsätzen der Verfassung. "Für wenige Einzelfälle wurde die Rechtssicherheit durchbrochen." Zustimmung erhält Bayram von Parteifreundin Katja Meier. "Verfassungsrechtliche Zweifel gebieten aus meiner Sicht dringend eine erneute parlamentarische Befassung", sagte die sächsische Justizministerin. Von einer Sprecherin des ebenfalls von den Grünen geführten thüringischen Justizministeriums heißt es: "Die Ampel-Koalition sollte die Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten wieder abschaffen, da der Zugriff auf beliebige `neue Beweismittel` in einer unbeschränkten Vergangenheit eine Durchbrechung grundrechtlicher Garantien darstellt."

Die SPD hatte als Partner der CDU zum Ende der vergangenen Legislaturperiode die entsprechende Gesetzesänderung mit verabschiedet. Von einer erneuten Änderung will sie nichts wissen. In den Ampel-Koalitionsverhandlungen hatte man sich darauf verständigt, zunächst keine Änderungen vorzunehmen, sondern eine bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur neuen Regelung abzuwarten. In der FDP-Bundestagsfraktion sieht man die aktuelle Rechtslage ebenfalls kritisch. "Unser Grundgesetz geht davon aus, dass es irgendwann Rechtsruhe geben muss.

Die Reform der Großen Koalition ist damit nicht vereinbar", sagte deren rechtspolitische Sprecherin Katrin Helling-Plahr. "Es darf nicht sein, dass sich Unschuldige lebenslänglich absichern müssen und lebenslänglich verfolgt werden können." Helling-Plahr will eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. "Wenn das Bundesverfassungsgericht Probleme sieht, müssen wir als Koalition unbedingt tätig werden." Grünen-Politikerin Bayram mahnte hingegen zur Eile. "Die Koalitionspartner wollen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Doch mit Blick auf die Bewertung des Bundespräsidenten ist ein Handeln des Gesetzgebers erforderlich."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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