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Justizministerium: BGH-Urteil zum Unterhaltsrecht ist voll auf Linie unserer Reform

Archivmeldung vom 18.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Bundesjustizministerium sieht sich durch das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt. "Die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder beim Unterhalt ist weitgehend erreicht", sagte Henning Plöger, Sprecher des Bundesjustizministeriums, dem Tagesspiegel.

"Das Urteil liegt voll auf Linie unserer Reform". Die Gerichte müssten nun Kriterien für Einzelfälle herausarbeiten.

Auch die Vorsitzende des Ausschusses für Familienrecht im Deutschen Anwalt Verein, Ingeborg Rakete-Dombek, begrüßte das Urteil, äußerte aber Kritik am Gesetzgeber. Es sei bei der Reform des Unterhaltsrechts "etwas strikt" gewesen, Erwerbstätigkeit als Standard zu setzen, wenn Kinder betreut seien, sagte sie dem Tagesspiegel (Freitagsausgabe) "Der BGH rudert jetzt wieder etwas zurück. Das ist ja in Ordnung, da die Gesellschaft eben noch nicht so weit ist, wie der Gesetzgeber es will." Aber insgesamt passe das neue Unterhaltsrecht besser in die Zeit als das alte.

Bei künftigen Urteilen sollte man berücksichtigen, "dass der Betreuungsbedarf nicht immer abnimmt, nur weil ein Kind älter wird. Es gibt bestimmte Phasen, beim Schuleintritt oder in der Pubertät, wo es gut ist, wenn Eltern für ihr Kind da sein können."

Quelle: Der Tagesspiegel

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