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Bundesgesundheitsminister: Forschung an Embryonen gesetzlich verboten

Archivmeldung vom 23.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Menschlicher Embryo in der 5. Woche p.c. (7. SSW).
Menschlicher Embryo in der 5. Woche p.c. (7. SSW).

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat anlässlich der Beratungen des Ethikrats über Eingriffe ins Erbgut dazu aufgerufen, wissenschaftlichen Fortschritt immer verantwortungsbewusst einzusetzen. "Dafür braucht es klare Grenzen, die von der Wissenschaft beachtet werden müssen", sagte Gröhe der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Das deutsche Embryonenschutzgesetz verbiete jegliche Eingriffe in die Keimbahn des Menschen und die Forschung an Embryonen. "Fortschritt muss immer den Menschen dienen, ihre Würde achten", forderte der Minister. Grundsätzlich sei zu begrüßen, dass sich der Deutsche Ethikrat auf seiner Jahrestagung mit diesem wichtigen Thema befasse.

Der Unions-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe (CDU) warnte vor "riskanten Humanexperimenten mit unabschätzbaren Folgen für alle Zukunft". Ebenfalls in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag) kritisierte Hüppe, der in seiner Fraktion zuständig für Medizinethik ist: "Es ist eine zu einfache Vorstellung, dass man gute und schlechte Gene klar unterscheiden kann." Dies sei durch den heutigen Forschungsstand nicht gedeckt.

Nach seinen Worten verändert die vom Ethikrat diskutierte Technologie Crispr-Cas9 menschliche Embryonen dauerhaft. Die modifizierten Gene würden an alle folgenden Generationen weitergegeben. Diese vermeintlich beherrschbare Keimbahntherapie, deren Ergebnisse auf alle Folgegenerationen weitervererbt würden, verleite ferner zu Züchtungsphantasien, warnte Hüppe. Wie in Großbritannien eine Vorschrift einzuführen, wonach genetisch veränderte Embryonen vor Ablauf einer bestimmten Lebensdauer getötet werden müssten, nannte der frühere Behindertenbeauftragte der Bundesregierung "ethisch inakzeptabel".

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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