Bundesnetzagentur: Beschränkungen für private Gasnutzer möglich
Archivmeldung vom 12.04.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićBundesnetzagenturchef Klaus Müller spricht sich für den Fall einer Gasnotlage gegen den uneingeschränkten Schutz der Verbraucher gegenüber Unternehmen aus. "Diese Regelung wurde zu einem Zeitpunkt getroffen, zu dem niemand die Fantasie hatte, die wir seit dem 24. Februar haben", sagte er der Wochenzeitung "Die Zeit".
Nun sei der uneingeschränkte Schutz für private Verbraucher schwer vermittelbar. "Insofern finde ich eine Diskussion darüber legitim", so Müller. Allerdings rechnet er nicht mit einer schnellen Lösung: "Ob es realistisch ist, jetzt europäische Gesetze zu ändern, wage ich aber zu bezweifeln. Darum ist es so viel wichtiger, was jetzt in der Frühwarnstufe oder in einer Alarmstufe passiert."
Für den Fall einer Gasnotlage erwartet Müller Beschränkungen des Gasverbrauchs einzelner Privatpersonen bis hin zum Verbot von Saunen und Beschränkungen für große Singlewohnungen. "Ich glaube, dass das in einer Gasnotlage auf gar keinen Fall mehr zu rechtfertigen wäre", sagte er der Wochenzeitung. "Falls weitere Gräueltaten wie in Butscha ans Licht kommen, wird es Debatten über weitere Sanktionspakete geben. Falls das eskalieren sollte und die Bundesregierung die Alarmstufe ausrufen müsste, dann wäre die Zeit, Maßnahmen zu beschließen und den Verbrauch einzelner Privatpersonen zu beschränken." Müller kritisierte überdies die Sorglosigkeit der Bevölkerung. "Nicht nur die Unternehmen, auch die Bevölkerung betrachtet die jetzige Situation nicht mit der angemessenen Ernsthaftigkeit." Man sehe zwar die Ereignisse in der Ukraine, man spende, es gebe Solidarität: "Aber im privaten Gasverbrauch sehe ich das nicht abgebildet."
Quelle: dts Nachrichtenagentur