Wiedereinführung von Grenzkontrollen an Schengen-Binnengrenzen anlässlich G 8 Gipfel in Heiligendamm
Archivmeldung vom 26.05.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDie Grenzkontrollen können ab sofort lageabhängig und zeitlich befristet an den Land- und Seegrenzen sowie auf den Flughäfen - insbesondere auch am Flughafen Frankfurt/Main - durchgeführt, um die Anreise potenzieller Straf- und Gewalttäter nach Deutschland zu verhindern.
Beeinträchtigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr sind nur
punktuell zu erwarten und werden sich auf das für die Sicherheit
erforderliche Maß beschränken.
Reisende müssen damit rechnen, auch an den Binnengrenzen
kontrolliert zu werden.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf die Verpflichtung hin, dass gültige Grenzübertrittspapiere bei einem Grenzübertritt immer mitzuführen sind und bittet Reisende, die Gültigkeit ihrer Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis) nochmals zu überprüfen. Kinder benötigen ab Geburt einen Kinderausweis/ Kinderreisepass.
Quelle: Pressemitteilung Bundespolizeiamt Frankfurt/Main