Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland sollen leichter bleiben dürfen
Archivmeldung vom 20.11.2018
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Freigeschaltet durch André OttUnion und SPD haben sich darauf geeinigt, wie die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland in Zukunft gesteuert werden soll. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, gab das Bundesinnenministerium am Montag den entsprechenden Referentenentwurf in die Abstimmung mit den anderen Ressorts. Zuvor hatten sich die drei hauptsächlich mit dem Thema befassten Ministerien für Inneres, Arbeit und Wirtschaft untereinander abgestimmt.
Konkret sieht der Entwurf eine Lockerung der Regeln für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten vor, die in Deutschland arbeiten wollen. In Zukunft darf jeder hier arbeiten, der einen Arbeitsvertrag "und eine anerkannte Qualifikation" vorweisen kann. Die bisher vorgeschriebene Prüfung, ob nicht vielleicht ein Deutscher oder ein EU-Bürger für die Stelle infrage käme, fällt weg - ebenso die Beschränkung auf sogenannte Engpassberufe. Wer eine Berufsausbildung hat, darf zudem für eine befristete Zeit einreisen, um sich eine Stelle zu suchen. Diese Regelung soll zunächst fünf Jahre lang probeweise gelten. Möglich wird ebenfalls ein Aufenthalt, um sich weiter zu qualifizieren. Es soll zudem "eine begrenzte Möglichkeit" geschaffen werden, sich "unter bestimmten Voraussetzungen" seine im Ausland erworbene Berufsausbildung erst nach der Einreise in Deutschland anerkennen zu lassen.
Die Anerkennung von Qualifikationen ist bislang ein mühsamer Prozess, der vom Ausland aus nur schwer zu bewerkstelligen ist. Gelockert werden auch die Regeln für die sogenannte Ausbildungsduldung, dass also Azubis während ihrer Lehre nicht abgeschoben werden und nach dem Abschluss noch zwei Jahre hier arbeiten dürfen. Künftig gilt die Ausbildungsduldung auch für anerkannte Helferausbildungen. Zudem wurde die "Drei-plus-zwei-Regelung" bislang oft unterschiedlich streng ausgelegt von den Behörden. In Zukunft gelten einheitliche Standards. Ein weiterer Punkt: der Umgang mit Geduldeten, also Flüchtlingen, deren Abschiebung nur ausgesetzt ist. Der Entwurf sieht "klare Kriterien für einen verlässlichen Status" derjenigen Geduldeten vor, die arbeiten, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und gut integriert sind. Voraussetzung für diese zweijährige "Beschäftigungsduldung" ist, dass die Betroffenen seit eineinhalb Jahren mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Aus dem Begleitschreiben zu dem Entwurf geht hervor, dass der Kabinettsbeschluss schon für den 19. Dezember vorgesehen ist.
Quelle: dts Nachrichtenagentur