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Bundestagsausschuss prüft Abschaffung der Immunität

Archivmeldung vom 29.07.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Bundestags-Ausschuss für Immunität und Geschäftsordnung wird auf Wunsch der FDP-Fraktion prüfen, ob das Immunitätsrecht der Abgeordneten abgeschafft oder reformiert wird. Der Ausschussvorsitzende Thomas Strobl (CDU) sagte der "Rheinischen Post" (Samstagausgabe), der Ausschuss werde über den "interessanten Vorschlag" der FDP "sehr seriös und gründlich beraten".

Dabei sollten auch die Erfahrungen anderer Länder ausgewertet werden. Strobl sagte, die Immunität sei aus Sicht vieler Abgeordneter ohnehin "eher eine Last als ein Privileg". Denn sobald der Bundestag auf Antrag einer Staatsanwaltschaft per Einzelfall-Beschluss die Immunität eines Abgeordneten aufhebe, wirke dies in der Öffentlichkeit oft wie eine Vorverurteilung. Dabei dürfe die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen überhaupt erst beginnen, wenn die Immunität aufgehoben sei. "Selbst ein Freispruch erster Klasse bringt zuvor für den Abgeordneten den Makel der aufgehobenen Immunität." Strobl erinnerte auch an den historischen Hintergrund dieser Grundgesetz-Regelung (Artikel 46), die aus der Erfahrung willkürlicher Verhaftungen von Abgeordneten in der Nazi-Zeit entstanden sei. "Man sollte Verfassungsregeln nicht nur betrachten, wenn die Sonne so schön scheint", mahnte Strobl. Auch in einer funktionierenden Demokratie seien Missbrauchsfälle möglich.

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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