Bundestagsausschuss prüft Abschaffung der Immunität
Archivmeldung vom 29.07.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer Bundestags-Ausschuss für Immunität und Geschäftsordnung wird auf Wunsch der FDP-Fraktion prüfen, ob das Immunitätsrecht der Abgeordneten abgeschafft oder reformiert wird. Der Ausschussvorsitzende Thomas Strobl (CDU) sagte der "Rheinischen Post" (Samstagausgabe), der Ausschuss werde über den "interessanten Vorschlag" der FDP "sehr seriös und gründlich beraten".
Dabei sollten
auch die Erfahrungen anderer Länder ausgewertet werden. Strobl sagte,
die Immunität sei aus Sicht vieler Abgeordneter ohnehin "eher eine
Last als ein Privileg". Denn sobald der Bundestag auf Antrag einer
Staatsanwaltschaft per Einzelfall-Beschluss die Immunität eines
Abgeordneten aufhebe, wirke dies in der Öffentlichkeit oft wie eine
Vorverurteilung. Dabei dürfe die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen
überhaupt erst beginnen, wenn die Immunität aufgehoben sei. "Selbst
ein Freispruch erster Klasse bringt zuvor für den Abgeordneten den
Makel der aufgehobenen Immunität." Strobl erinnerte auch an den
historischen Hintergrund dieser Grundgesetz-Regelung (Artikel 46),
die aus der Erfahrung willkürlicher Verhaftungen von Abgeordneten in
der Nazi-Zeit entstanden sei. "Man sollte Verfassungsregeln nicht nur
betrachten, wenn die Sonne so schön scheint", mahnte Strobl. Auch in
einer funktionierenden Demokratie seien Missbrauchsfälle möglich.
Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post