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Bundesregierung will Erleichterungen für Asylbewerber beschließen

Archivmeldung vom 17.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesregierung will Asylbewerbern nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" die Aufnahme einer Arbeit erleichtern. Sogenannte geduldete Ausländer, deren Abschiebung ausgesetzt wurde, dürfen in Zukunft nach vier Jahren in Deutschland einen Job annehmen, ohne dass eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich ist. Bislang war dies nur mit dem Ja der BA möglich.

Für die Aufnahme einer Berufsausbildung, die für geduldete Asylbewerber bereits nach einem Jahr möglich ist, entfällt ebenfalls die bislang fällige Genehmigung der Behörde. Dies geht aus der Vorlage des Bundesarbeitsministeriums für die Sitzung des Kabinetts am 29. Mai hervor, die der SZ vorliegt.

Obwohl die Anzahl der Asylbewerber zuletzt zunahm, ist die Anzahl der geduldeten Ausländer, die nach vier Jahren eine Arbeitserlaubnis erhalten haben, erheblich zurückgegangen. 2007 waren dies nach Angaben der BA noch mehr als 10.000. Bis 2009 sank die Zahl auf etwa 3700. Im vergangenen Jahr waren es nur noch 828.

Das Recht, eine Berufsausbildung beginnen zu können, spielt in der Praxis kaum eine Rolle. 2012 wurde dies von gerade einmal 143 Asylbewerbern in Anspruch genommen. Laut der Vorlage des Bundesarbeitsministeriums ist außerdem geplant, die Höchstaltersgrenze für Au-pairs in Deutschland von 25 auf 27 Jahre zu erhöhen. Die Kindermädchen dürfen künftig auch in Haushalte gehen, in denen Deutsch nicht Muttersprache, aber Familiensprache ist. Die Au-pairs dürfen jedoch nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammen. Alle Änderungen sollen zum 1. Juli 2013 in Kraft treten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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