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Bundesregierung plant Änderungen im Arbeitsrecht für Asylbewerber

Archivmeldung vom 17.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de

Wurden Asylbewerber in den vergangenen Jahrzehnten möglichst lange vom Arbeitsmarkt ferngehalten, so sollen sie nun schnell integriert werden, dazu will die Bundesregierung die bestehende Gesetze ändern. Geplant sei, das bisherige Verbot, Asylbewerber und Geduldete als Leiharbeiter einzusetzen, aufzuheben, berichtet die Zeitung "Die Welt".

"Die Menschen, die eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, sollen möglichst schnell in Gesellschaft und Arbeitswelt integriert werden. Hierfür werden die Integrationskurse für Asylbewerber sowie Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber sowie Geduldete entfällt nach drei Monaten", heißt es in einem Entwurf. Die ausländischen Arbeitnehmer müssen dabei zu "vergleichbaren" Bedingungen beschäftigt werden wie inländische. Der Nachweis dazu soll von den Arbeitgebern erbracht werden.

"Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet", heißt es in dem Entwurf weiter. Bei Ablehnung verwirken die Empfänger den Anspruch auf Leistungen. Diese Arbeitspflicht wird dadurch unterstrichen, dass der Datenaustausch zwischen Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Regel werden soll. "Die nach diesem Gesetz erhobenen Daten dürfen der Bundesagentur für Arbeit übermittelt und von dieser verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Erfüllung von Aufgaben nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch erforderlich ist."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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