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Autofahrer verstoßen wegen Maskenpflicht gegen Vermummungsverbot

Archivmeldung vom 14.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Mundschutz (Symbolbild)
Mundschutz (Symbolbild)

Bild von rottonara auf Pixabay

Die Maskenpflicht in Supermärkten und an anderen öffentlichen Orten verleitet derzeit tausende Autofahrer, gegen das Vermummungsverbot im Straßenverkehr zu verstoßen, wenn sie den Mundschutz im Auto nicht abnehmen.

Auch Taxi- oder Busfahrer, die sich und ihre Fahrgäste mit einer Gesichtsmaske schützen wollen, seien betroffen, heißt es in einem Antwortschreiben der Bundesregierung auf eine Frage der FDP-Bundestagsfraktion, über das die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten.

"Paragraph 23 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung soll die Erkennbarkeit des Kraftfahrzeugführers während der Verkehrsteilnahme insbesondere bei automatisierten Verkehrskontrollen gewährleisten. Die Vorschrift verbietet daher die Verhüllung und Verdeckung wesentlicher Gesichtsmerkmale, welche die Feststellbarkeit der Identität gewährleisten", heißt es in dem Schreiben von Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann (CSU). Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes könne "wesentliche, zur Identitätsfeststellung erforderliche Gesichtsmerkmale" verdecken.

Laut Bußgeldkatalog drohen Autofahrern in diesen Fällen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie die Auflage, künftig ein Fahrtenbuch zu führen. Das Bundesverkehrsministerium weist in seinem Antwortschreiben darauf hin, dass die Kontrollbehörden der Länder die "Anwendung des Opportunitätsprinzips in Betracht ziehen und von einer Verfolgung als Ordnungswidrigkeit absehen" könnten. Die Polizeien der Länder seien bereits sensibilisiert, großzügig z u verfahren, wenn die Maske dem Gesundheitsschutz diene. "Nur bei offensichtlicher Nutzung der Masken, um andere Ordnungswidrigkeiten zu begehen, werden weiterhin Bußgelder verhängt", heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Aus Sicht der FDP wird die Bundesregierung damit ihrer Verantwortung nicht gerecht: "Der Bund schiebt den Umgang mit Mund-Nase-Masken im Straßenverkehr an die Länder ab", sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Oliver Luksic, den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". Gleichzeitig verweise das Bundesverkehrsministerium aber darauf, dass das Tragen von Masken weiterhin ein Bußgeld nach sich ziehen könne, etwa wenn offensichtlich Ordnungswidrigkeiten drohen. "In welchen Fällen ist eine teilweise Vermummung weiterhin eine Vergehen und wie sollen Landespolizisten damit umgehen? Diese wichtige Frage bleibt unbeantwortet und könnte für einige Verkehrsteilnehmer teure Konsequenzen haben", warnte der FDP-Politiker. Der Bund müsse hier "endlich für Rechtssicherheit sorgen statt Unsicherheit zu schaffen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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