Bundesregierung will Stellung von Musikclubs im Baurecht stärken
Archivmeldung vom 04.09.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf zur Novelle des Baugesetzbuches beschlossen. Darin gibt es erstmals eine eigene Kategorie für Musikclubs, teilte die Bundesregierung am Mittwoch mit.
Damit fallen Musikclubs nicht mehr unter den Nutzungsbegriff der
Vergnügungsstätten. Das Vorhaben war bereits im Koalitionsvertrag
vereinbart worden und soll die kulturelle Bedeutung der Einrichtungen
anerkennen.
"Musikclubs sind Orte, in denen Kultur stattfindet
und gelebt wird", sagte Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne).
"Sie bringen Menschen unterschiedlicher Lebenswelten zusammen und
fördern ein Zusammenleben in Vielfalt. Deshalb ist diese Novelle eine
gute Nachricht für die Clubkultur. Denn endlich gibt es nun im Baurecht
eine Anerkennung der kulturellen Bedeutung der Clubs."
Durch die
Novelle könne Clubkultur in der Stadtentwicklung in Zukunft eine andere
und größere Rolle spielen, so Roth weiter. "Das ist gerade in Hinblick
auf die zunehmende Verdrängung aus den Innenstädten sehr wichtig. Kultur
hat für die Stadtentwicklung eine große Bedeutung: Sie ist ein
entscheidender Standortfaktor und steigert die Lebensqualität und
Attraktivität des Umfeldes."
Die Novelle soll noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur