Union: Der Verbraucherschutz im Online-Handel wird deutlich gestärkt
Archivmeldung vom 09.06.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags hat am heutigen Mittwoch zwei Gesetzentwürfe beschlossen zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht und zur Umsetzung der EU-Modernisierungsrichtlinie sowie Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, mit denen Verbraucher u. a. im Internet besser geschützt werden sollen.
Damit steht einer Verabschiedung im Plenum des Bundestages am morgigen Donnerstag nichts mehr im Wege. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der Verbraucherschutzbeauftragte der Fraktion, Sebastian Steineke:
Jan-Marco Luczak: "Nicht zuletzt mit der Corona-Pandemie hat der Online-Handel noch einmal einen deutlichen Wachstumsschub verzeichnet. Für viele Kunden bleibt der E-Commerce aber ein undurchsichtiger Dschungel. Gerade auf Online-Marktplätzen ist es für den Verbraucher oftmals kaum möglich zu durchschauen, wer der eigentliche Anbieter oder Hersteller eines Produktes ist, ob Bewertungen echt sind und welche Algorithmen hinter Produktrankings stehen. Das machte es schwarzen Schafen bisher einfach. Damit räumen wir jetzt auf. Wir sorgen für mehr Transparenz und Sicherheit beim Shoppen im Netz. Verbraucher müssen wissen, mit wem sie es als Anbieter zu tun haben und nach welcher Methodik Produktrankings und Platzierungen aus Online-Suchanfragen generiert werden. Marktplatzbetreiber, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Online-Suchanfragen nach Waren und Dienstleistungen verschiedener Anbieter ermöglichen, müssen zukünftig über die Hauptparameter für die Festlegung von Rankings und deren Gewichtung im Vergleich zu anderen Parametern informieren. Unternehmen, die Verbraucherbewertungen zugänglich machen, müssen zudem darüber Auskunft geben, wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen tatsächlich von Verbrauchern stammen. Damit sorgen wir für ein sicheres Shopping-Erlebnis von Verbrauchern und schaffen einen klaren gesetzlichen Rahmen für die betroffenen Anbieter.
Immer mehr Unternehmen platzieren ihre digitale Werbung auf Social Media und nutzen dafür die Reichweite von so genannten Influencern. Dabei sind die Grenzen zwischen Werbung und augenscheinlich werbungsfreiem Content oftmals fließend und für die Verbraucherinnen und Verbraucher nur schwer zu unterscheiden. Dieser Praxis schieben wir nun einen klaren gesetzlichen Riegel vor und nehmen Unternehmen und Influencer in die Verantwortung. Social Media-Werbung muss beim Influencer-Marketing auf den ersten Blick auch als solche erkennbar sein. Die Nutzer müssen nachvollziehen können, ob Influencer mit ihren Äußerungen bestimmte kommerzielle Zwecke verfolgen. Wichtig war uns, dass die Kennzeichnungspflichten für Werbung, die sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ergeben, auch für Influencer gelten, die sich aus dem Ausland an deutsche Verbraucher richten. Damit schaffen wir einen sicheren und klaren Rechtsrahmen für Handlungen von Influencern, wenn diese Waren und Dienstleistungen empfehlen, ohne selbst davon im Wege eines Entgelts oder einer ähnlichen Gegenleistung zu profitieren."
Sebastian Steineke: "Wir stärken den Verbraucherschutz bei den sogenannten Kaffeefahrten. Vor allem ältere Verbraucherinnen und Verbraucher fallen immer noch trotz vieler Warnungen auf die dubiosen Methoden der Anbieter von Kaffeefahrten rein - oftmals im Unwissen darüber, dass sie gerade betrogen werden. Deshalb ist es gut, dass wir hier handeln. Aggressiven oder irreführenden Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit Verkaufsfahrten schieben wir einen Riegel vor. Wir verschärfen und erweitern die bisher bestehenden Anzeigepflichten für Veranstalter von Kaffeefahrten im In- und Ausland. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher wird nicht nur der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten bei Kaffeefahrten verboten. Wir haben uns im parlamentarischen Verfahren dafür eingesetzt, dass auch Finanzdienstleistungsprodukte auf Kaffeefahrten untersagt sind. Damit schränken wir die Missbrauchs- und Betrugsmöglichkeiten bei diesen Veranstaltungen massiv ein.
Zudem stärken wir den Schutz bei unerwünschten Haustürgeschäften, in dem wir ein Sofortzahlungsverbot bei Beträgen über 50 Euro einführen. Auf diese Weise verhindern wir, dass sich Betroffene in einer mutmaßlich besonderen Situation des Besuchs in ihrer Wohnung zu einer vorschnellen Zahlung verleiten lassen."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)