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Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags: Maut nicht mit EU-Recht vereinbar

Archivmeldung vom 12.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: NiederlandeNet, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: NiederlandeNet, on Flickr CC BY-SA 2.0

Das Konzept der Bundesregierung für eine Pkw-Maut stößt nicht nur in der EU-Kommission auf Skepsis: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält die Pläne von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), die das Kabinett Mitte Dezember beschlossen hat, für nicht vereinbar mit dem europäischen Recht.

"Ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Be- und Entlastungsentscheidungen" wird in einem neuen Gutachten des Bundestags-Dienstes, das der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Montagausgabe) in Auszügen vorliegt, bemängelt. Auch eine mittelbare Diskriminierung ausländischer Autofahrer verstoße schließlich gegen Europarecht, heißt es. Nach dem Kabinettsbeschluss soll es eine allgemeine Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen geben. Fahrer, deren Auto in Deutschland gemeldet ist, sollen aber über die Kfz-Steuer entlastet werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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