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Gesundheitsministerium: Bürgerversicherung der Grünen könnte verfassungswidrig sein

Archivmeldung vom 01.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de

Die Pläne der Grünen zur Einführung einer Bürgerversicherung könnten aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums gegen das Grundgesetz verstoßen. "Das Grünen-Konzept ist verfassungsrechtlich problematisch", heißt es laut einem "Spiegel"-Bericht in einem Vermerk der Beamten von Ressortchef Daniel Bahr (FDP).

"Dies gilt sowohl für die unmittelbare Abschaffung der privaten Krankenversicherung, als auch für die Einführung eines Beitragssplittings, bei dem Ehepaare gegenüber nichtverheirateten Paaren finanziell benachteiligt würden", so das Papier.

In ihrem Wahlprogramm fordern die Grünen, künftig auch Beamte, Selbständige und Besserverdienende bei gesetzlichen Kassen abzusichern. Faktisch würde dies das Ende der privaten Krankenvollversicherung bedeuten. Zugleich will die Partei die beitragsfreie Mitversicherung für Ehegatten einschränken. Sie soll nur noch für nichterwerbstätige Partner gelten, die kleine Kinder betreuen oder Angehörige pflegen.

Außerdem soll die Beitragsbemessungsgrenze gesplittet werden: "Die betroffenen Familien werden dadurch mit insgesamt rund fünf Milliarden Euro belastet", heißt es in dem Ministeriumsvermerk. "Haushalte des mittleren und oberen Mittelstandes" müssten durch die Bürgerversicherung insgesamt mit Mehrlasten von rund neun Milliarden Euro rechnen. Der Vermerk dürfte Minister Bahr im Wahljahr höchst gelegen kommen: Der Liberale gehört zu den engagiertesten Verfechtern der privaten Krankenversicherung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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