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Länder zahlen hohe Zuschläge an Beamte und Richter

Archivmeldung vom 24.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Korrupte Richter: Statistisch sind 1% aller Menschen kriminell. Somit auch 1% aller Richter, Polizisten, Politiker, Ärzte, Verwaltungsangestellten, etc. Wer kann sie stoppen? (Symbolbild)
Korrupte Richter: Statistisch sind 1% aller Menschen kriminell. Somit auch 1% aller Richter, Polizisten, Politiker, Ärzte, Verwaltungsangestellten, etc. Wer kann sie stoppen? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Rund 1,7 Millionen Beamte und Richter in Deutschland sollen Zuschüsse von je bis zu 10.000 Euro erhalten. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen steigt der sogenannte Familienzuschlag bereits zum 1. Dezember, berichtet die "Bild".

Demnach soll im Südwesten eine dreijährige Rückwirkung bis zum 1. Januar 2020 greifen. In NRW ist geplant, bei einer einjährigen Rückwirkung zusätzlich einen regionalen Ergänzungszuschlag auszuschütten. In beiden Fällen sollen für Beamten-Familien, die in teuren Städten wie Stuttgart, Köln oder Düsseldorf leben, Erstattungen von bis 7.200 Euro (Baden-Württemberg) und bis zu 10.170 Euro (NRW) fällig werden.

Hintergrund sind steigende Mietkosten und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, wonach die Bezüge an die Preisentwicklung anzupassen seien. Die meisten Bundesländer wollen zügig nachziehen, schreibt die Zeitung weiter. In Bayern zum Beispiel berät derzeit das Kabinett über Höhe und Datum. Hessen überweist den Aufschlag zum 1. April. Berlin, wo ebenfalls zum 1. Dezember die Bezüge erhöht werden, will auf Rückwirkung und Nachzahlungen verzichten.

Von der Entscheidung der Verfassungsrichter profitieren neben den Beamten auch viele Richter selbst. Markus Berkenkopf vom Bund der Steuerzahler sagte der Zeitung: "Die Erhöhung ist nicht nachvollziehbar. Der Eindruck entsteht, dass Lohn-Entscheidungen besonders positiv ausfallen, wenn die Entscheider selbst davon betroffen sind." Verfassungsrechtler Thorsten Schmidt von der Universität Potsdam sagte unterdessen, dass die Nachzahlung "juristisch nicht geboten" sei. Die Länder hätten Gestaltungsspielraum, aber keinen Freibrief.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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