Kinderschutzbund will Neuordnung des Steuerrechts für Familien
Archivmeldung vom 24.12.2018
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Freigeschaltet durch André OttDer Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, fordert eine Neuordnung des Steuerrechts für Familien. "Wir brauchen eine komplette Reform des Sozialsystems. Das Steuerrecht für Familien und Alleinerziehende muss verbessert werden", sagte Hilgers den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
"Zum Beispiel geht der Familienleistungsausgleich völlig an der Realität vorbei. Das ist alles viel zu kompliziert", monierte Hilgers. Auch die jetzige Reform des Kinderzuschlags sei ein bürokratisches Monster, auch gehe die Bundesregierung selbst davon aus, "dass nur 35 Prozent der Berechtigten den Zuschlag überhaupt beantragen". Vielleicht passiere das nicht absichtlich, aber zynisch sei es schon, so der Kinderschutzbund-Präsident. Hilgers forderte zudem Einführung einer "Kindergrundsicherung". Der Vorschlag sieht laut Hilgers vor, das Existenzminimum, welches jetzt für jedes Kind gezahlt wird, mit dem Grenzsteuersatz abzuschmelzen.
"Die Sicherung besteht darin, dass wir das jetzige System, dass die besserverdienenden Eltern am meisten begünstigt und die Armen am wenigsten, dass wir dieses System, das auf dem Kopf steht, auf die Füße stellen", sagte er. Dafür müsse der Staat für alle Kinder das Existenzminimum sicherstellen. "Diejenigen, die kein steuerpflichtiges Einkommen haben, sollen das volle Existenzminimum ausgezahlt bekommen", so Hilgers weiter. "Und mit dem jeweiligen Grenzsteuersatz wird das dann, ausgehend von 19 Prozent bis 45 Prozent, bei denjenigen, die Einkommen haben, gemindert. Das würde dazu führen, dass die bedürftig sind, mehr als jetzt hätten."
Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen
Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, dringt auf die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Justiz werde das Kindeswohl nicht ausreichend berücksichtigt, sagte Hilgers den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Stünden Kinderrechte im Grundgesetz, "müssten
Kinder bei sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt, auch nach ihrem
Willen gefragt werden", so Hilgers. Als Beispiele nannte der
Kinderschutzbund-Präsident den Bau eines Spielplatzes oder die Frage, wo
Kinder leben wollen, wenn es immer wieder Schwierigkeiten zu Hause
gebe. "Ob nun bei der Familie, bei der Pflegefamilie oder im Heim", so
Hilgers weiter. Hätte es dieses Kinderrecht gegeben, wäre der Staufener
Fall, bei dem eine Mutter und ihr Freund den neunjährigen Sohn anderen
Männern für Vergewaltigungen zur Verfügung gestellt haben, vielleicht zu
verhindern gewesen.
"Der Junge sollte ja schon einmal in Obhut genommen werden. Hätte man
ihn gefragt, ob er in seiner Familie bleiben will, hätte er sicher nein
gesagt, oder man wäre drauf gekommen, was er in seiner Familie erleiden
musste", so Hilgers. Kinder bräuchten das Recht, sich äußern zu dürfen.
"So sieht es die UN-Kinderrechtskonvention von 1992 vor, so steht es im
aktuellen Koalitionsvertrag. Das muss jetzt auch umgesetzt werden",
forderte der Kinderschutzbund-Präsident.
Quelle: dts Nachrichtenagentur