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Hartz IV Regelsatz um mehr als 50 Prozent zu niedrig: Paritätischer fordert Anhebung der Grundsicherung

Archivmeldung vom 20.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
So wenig bekommt ein Mensch als Regelleistung im ALG-II in 2022, in Kategorien aufgeteilt.
So wenig bekommt ein Mensch als Regelleistung im ALG-II in 2022, in Kategorien aufgeteilt.

Bild: Screenshot Internetseite: "https://www.hartziv.org/news/20210916-hartz-iv-regelsatz-2022-nun-amtlich.html" / Eigenes Werk

Ein armutsfester Regelsatz müsste nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle aktuell 678 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen betragen und damit um mehr als 50 Prozent höher liegen als die derzeit gewährten Leistungen in der Grundsicherung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert, dass der Regelsatz durch statistische Tricks willkürlich klein gerechnet wurde.

Die jüngste Anpassung zum 1.1.2022 um lediglich drei Euro auf aktuell 449 Euro gleiche zudem nicht einmal die Preisentwicklung aus, führe damit sogar zu realen Kaufkraftverlusten und sei im Ergebnis verfassungswidrig. Der Paritätische appelliert an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, für eine bedarfsgerechte Anpassung der Regelsätze zu sorgen. Kurzfristig fordert der Verband eine Soforthilfe für Menschen in der Grundsicherung von monatlich 100 Euro pro Person, um wenigstens die pandemiebedingten Mehrkosten und die Inflation auszugleichen.

"Der geltende Regelsatz ist trickreich kleingerechnet, reicht vorne und hinten nicht und geht schon lange an der Lebensrealität der Menschen komplett vorbei. Die Anhebung um lediglich drei Euro zum Jahreswechsel ist ein schlechter Witz, faktisch hat sich die Lage für arme Familien durch die realen Kaufkraftverluste sogar verschlechtert", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische kritisiert die regierungsamtliche Berechnungsmethode und den bestehenden Fortschreibungsmechanismus zur jährlichen Anpassung als willkürlich und nicht geeignet, das verfassungsrechtlich gebotene soziokulturelle Existenzminimum abzusichern. "Das ganze Bemessungssystem des Regelsatzes gehört umgehend auf den Prüfstand, die statistischen Tricksereien müssen beendet und die Leistungen neu und wirklich armutsfest berechnet werden. Preisentwicklungen wie derzeit müssen zeitnah Berücksichtigung finden", fordert Schneider.

Die Paritätische Forschungsstelle rechnet in ihrer aktuellen Expertise die seit Jahren bereits umstrittenen und auch von anderen Sozialverbänden sowie den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten statistischen Manipulationen im Regelsatz heraus und nimmt darüber hinaus eine Anpassung an die aktuelle Preisentwicklung vor. Im Ergebnis müsste der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen aktuell 678 Euro statt 449 Euro betragen.

"Die bedarfsgerechte und armutsvermeidende Ausgestaltung der Regelsätze ist die Grundlage einer jeden Reform von Hartz IV und auch der von der Koalition angekündigten Kindergrundsicherung. Wir werden diese Bundesregierung auch daran messen, dass sie die Ärmsten nicht eine weitere Legislaturperiode lang in ihrer Not alleine lässt, sondern armutspolitisch in die Offensive geht", so Schneider. Damit die Menschen angesichts der andauernden Pandemie und der explodierenden Preise kurzfristig Hilfe erfahren, fordert der Verband eine Soforthilfe für Menschen in der Grundsicherung von monatlich 100 Euro.

Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband (ots)


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