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Cotta: Weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht täuscht über die Lage hinweg

Archivmeldung vom 21.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Auf Initiative des Bundesrats plant die Bundesregierung die Insolvenzantragspflicht für von der Coronakrise schwer getroffene überschuldete Firmen weiter auszusetzen. Die Bundesregierung hatte im vergangenen Frühjahr die Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt.

Für Zahlungsunfähigkeit gilt die Antragspflicht seit Oktober wieder. Der Bundesrat hat in einer Sondersitzung am Montag einen entsprechenden Antrag einstimmig beschlossen und die Bundesregierung aufgefordert, die bis 31. Januar 2021 befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nochmals zu verlängern.

Der finanzpolitische Sprecher der Thüringer AfD-Landtagsfraktion, Jens Cotta, teilt dazu mit: „Die Sonderregelung hat vielen insolvenzgefährdeten Unternehmen eine Art Immunität verschafft, die darüber hinwegtäuscht, dass sie bereits vor der Corona-Krise in einer wirtschaftlichen Schieflage waren. Es ist skandalös, dass die Merkel-Regierung nun Zombie-Unternehmen auf Steuerzahlerkosten weiter künstlich am Leben halten will. Dafür, dass die Thüringer Landesregierung diesem Vorhaben ihren Segen gegeben hat, gibt es nur zwei mögliche Erklärungen: offenbar mangelhafte betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse des Wirtschaftsministers oder aber der ganz bewusste Versuch, die drohende massive Pleitewelle im Mittelstand bis nach den Wahlen im September hinauszuzögern.“

Quelle: AfD Deutschland


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