CDU-Wirtschaftsrat für schnelle Neuregelung des Sanierungsrechts
Archivmeldung vom 10.12.2020
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Freigeschaltet durch André OttMit Blick auf das von der Bundesregierung geplante Gesetzespaket zum Sanierungs- und Insolvenzrecht fordert der Wirtschaftsrat der CDU, den Teil zum neuen Sanierungsrecht aus dem Paket herauszulösen und "unbedingt bis Jahresende in geltendes Recht umzusetzen", sollte sich bis Ende dieser Woche kein tragfähiger Konsens für das Gesamtpaket finden lassen.
"Wir dürfen ein Scheitern des Gesetzes bis Ende Dezember nicht zulassen, wenn wir die drohende Insolvenzwelle noch abmildern wollen", sagte der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, dem "Handelsblatt".
"Das Sanierungsrecht ist zu wichtig, um jetzt mit der heißen Nadel gestrickt zu werden und gleichzeitig braucht die Wirtschaft es unbedingt mit Beginn des Jahres." Ansonsten bleibe vielen mittelständischen Unternehmen nur der Weg in die Pleite. Experten erwarten für den Jahresstart viele Firmenpleiten. Denn dann endet die von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zu Beginn der Pandemie geschaffene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Corona-bedingt überschuldete Unternehmen.
Nach dem Willen der Ministerin soll es dann einen "nahtlosen Übergang" zum neuen Sanierungs- und Insolvenzrecht geben. Union und SPD haben allerdings noch Änderungswünsche für das Gesetzespaket. Der CDU-Wirtschaftsrat fordert zudem, das neue Sanierungsrecht noch "grundlegend" zu überarbeiten, um es auch für kleine und mittlere Unternehmen nutzbar zu machen.
Die "bisherige Komplexität" und die damit verbundenen Beratungskosten des neuen Sanierungsrechts sorgten dafür, dass kleine und mittelständische Unternehmen das Verfahren nicht wahrnehmen könnten. Hier bestehe "in vielen Punkten" erheblicher Nachbesserungsbedarf. "Das Gesetz darf keinesfalls zu einem Instrument verkommen, das weder die Gläubigerrechte ausreichend schützt noch krisengebeutelten Unternehmen unter die Arme greift", warnte Steiger.
Quelle: dts Nachrichtenagentur