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Scholz verteidigt geplante Kürzungen beim Elterngeld

Archivmeldung vom 05.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Steuern: Gelder die per Zwang gezahlt werden müßen und die verwendet werden können, wie immer es einer Gruppe von Politikern gefällt (Symbolbild)
Steuern: Gelder die per Zwang gezahlt werden müßen und die verwendet werden können, wie immer es einer Gruppe von Politikern gefällt (Symbolbild)

Bild: Charles Krüger (www.charleskrueger.de) / Eigenes Werk

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat die im Haushaltsentwurf vereinbarten Kürzungen beim Elterngeld verteidigt. Es habe in den letzten Jahren immer wieder die Frage gegeben, ob die Gehaltsobergrenze von 300.000 Euro "nun wirklich genau und richtig bemessen ist", sagte er am Mittwoch bei der Regierungsbefragung im Bundestag.

Deshalb sei es "ganz vernünftig, dass man über die richtige Kalibrierung auch in einzelnen Details weiter diskutiert", fügte er hinzu. "Wichtig ist, dass wir den Kerngedanken, den wir mit der Elterngeldreform verbinden, nicht vergessen und der geht darum, dass wir mehr Eltern ermutigen, dass sie Kinder bekommen." Das gehe durch eine gute Betreuungsstruktur, "aber selbstverständlich auch dadurch, dass Männer sich gleichermaßen um ihr Kind kümmern", so Scholz. 

Der von der Ampel vereinbarte Haushaltsentwurf sieht vor, dass die Gehaltsobergrenze beim Elterngeld von 300.000 auf 150.000 Euro gesenkt wird, um Geld einzusparen. Das hatte Kritik von verschiedener Seite hervorgerufen. Die Regierungsbefragung im Plenum findet in jeder Sitzungswoche statt, der Kanzler stellt sich in der Regel dreimal im Jahr den Fragen der Abgeordneten. Üblicherweise findet das in den jeweils letzten Sitzungswochen vor Ostern, vor der Sommerpause und vor Weihnachten statt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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