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Bericht: Mietpreisbremse wird stärker nachgebessert

Archivmeldung vom 29.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Erich Westendarp / pixelio.de
Bild: Erich Westendarp / pixelio.de

Die Mietpreisbremse wird offenbar stärker nachgebessert als bisher erwartet. In den letzten Verhandlungen über eine Mietrechtsnovelle hätten sich die Regierungsparteien unter anderem auf strenge Auskunftspflichten für Vermieter geeinigt, berichtet die "Welt" unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach müssen Vermieter eines Hauses oder einer Wohnung künftig in jedem Fall und von vornherein die Höhe der Vormiete bekannt geben, wenn sie von einer der drei Ausnahmen von der Mietpreisbremse Gebrauch machen wollen.

Im ursprünglichen Referentenentwurf für das neue Mietrecht war die Auskunftspflicht noch beschränkt. Zudem war erwartet worden, dass die Unionsparteien eine Abschwächung verlangen. Jetzt kommen die Vorschläge des SPD-geführten Bundesministeriums der Justiz so ins Kabinett, wie sie ursprünglich formuliert worden waren. Die Auskunftspflicht soll laut der "Welt" künftig für alle Ausnahmen von der Preisbremse gelten. Davon gibt es bisher drei: Erstens gilt für die bisher gezahlte Vormiete ein Bestandsschutz, auch wenn sie über der zulässigen Grenze nach den Regeln der Preisbremse lag. Zweitens kann die Miete nach einer umfassenden Modernisierung über die Grenze hinaus angehoben werden.

Drittens sind Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 errichtet wurden, grundsätzlich von der Preisbremse ausgenommen. Wenn ein Vermieter künftig also von einer dieser Ausnahmen Gebrauch machen und eine Neuvertragsmiete verlangen will, die mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen soll, muss er dies begründen und noch vor Vertragsschluss entweder die Vormiete vorlegen - oder aber entsprechende Details zu einer erfolgten Modernisierung oder der baulichen Fertigstellung des Gebäudes. Damit können Mieter schon von vornherein prüfen, ob die Regeln der Preisgrenze eingehalten werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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