Ampel-Politiker wollen Staatsleistungen an Kirchen beenden
Archivmeldung vom 23.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie zuständigen Fachpolitiker der Ampel wollen noch im Herbst einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorlegen, obwohl die Bundesländer das Projekt einhellig ablehnen. Der Gesetzentwurf soll so gestaltet werden, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss, berichtet die "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
"Ich bin klar dagegen, das Grundsätzegesetz zustimmungspflichtig
auszugestalten", sagte der religionspolitische Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion, Lars Castellucci, der Zeitung. Damit das Gesetz
nicht die Zustimmung der Länderkammer benötigt, sollen die Vorgaben zur
Ablösung der Staatsleistungen vage bleiben. "Es wird sicher kein Text,
der Ländern abschließend die Form der Ablösung vorschreiben wird", sagte
Castellucci. In den Ländern wird das geplante Vorgehen des Bundes
kritisch gesehen.
Für eine Ablösung, so argumentieren die Länder,
fehle gegenwärtig jedweder Spielraum im Haushalt. Rainer Robra, der
Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, warnte die Ampel vor einem
Alleingang. "Es wäre dem deutschen Staatsaufbau angemessener, ein
zustimmungspflichtiges Gesetz vorzulegen", sagte der CDU-Politiker der
FAZ. Die Länder verweisen darauf, dass sie und nicht der Bund es sind,
die jährlich mehr als 600 Millionen Euro Staatsleistungen an die Kirchen
als Kompensation für Enteignungen in der Vergangenheit zahlen.
Aus
der CDU kommt derweil ein neuer Vorschlag. Günter Krings, der
rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, möchte nicht
die Staatsleistungen streichen, sondern den Passus über deren Ablösung
im Grundgesetz. "Das Staat-Kirche-Verhältnis hat sich seit 1919 auch
ohne Ablösung der Staatsleistungen gut eingespielt", sagte Krings der
Zeitung. Daher stelle sich die Frage, ob der Verfassungsauftrag sich
nicht als solcher überlebt habe und durch eine Änderung des
Grundgesetzes abgeschafft werden könne.
Quelle: dts Nachrichtenagentur