Abtreibungslobby bekämpft Grundrechtsschutz: Angebliche Versorgungslücken als Vorwand für Abschaffung des § 218 StGB
Archivmeldung vom 02.03.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Pro-Abtreibungs-Vereine wie pro familia oder die „Doctors for choice Germany“ setzen sich aktiv für eine Abschaffung des § 218 StGB ein. Dabei weisen diese Organisationen immer wieder auf vermeintliche „Versorgungslücken“ im ländlichen Raum hin. Dies geht oft mit einer Infragestellung der Arbeit konfessioneller Beratungsstellen einher. Der Vorwurf lautet, diese würden einseitig agieren.
Dazu sagt Jan Schiffers, der kinder- und jugendpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag: „Ungewollt schwangere Frauen brauchen jegliche Unterstützung, um sich für die Geburt des Kindes zu entscheiden. Selbst wenn die werdende Mutter keine Perspektive für ein gemeinsames Leben mit dem Kind sieht, bleibt die Freigabe zur Adoption immer noch eine Möglichkeit. Darauf sollte der Fokus gelegt werden, schon im Hinblick auf den staatlichen Schutzauftrag für das ungeborene Leben.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich die gute Arbeit derjenigen Beratungsstellen loben, die den Auftrag des Grundgesetzes ernstnehmen, wie zum Beispiel Donum vitae und Diakonie.
Schützenhilfe bekommen die Pro-Abtreibungsorganisationen nun offenbar durch das sogenannte Recherchezentrum ‚correctiv‘. Mir sind Unterlagen zugespielt worden, die darauf hindeuten, dass ‚correctiv‘ im Laufe dieser Woche mittels einer unwissenschaftlichen Umfrage und einer einseitigen Datenpräsentation Stimmung gegen konfessionelle Beratungsstellen machen wird. Dem stellen wir uns als AfD entgegen.“
Quelle: AfD Deutschland