Landwirtschaftsministerium: Ausgangssperre gilt nicht für Jäger
Archivmeldung vom 29.04.2021
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Freigeschaltet durch Anja SchmittJäger sollen von Ausgangssperren in der Corona-Pandemie nach einem Konsens der zuständigen Bundesministerien weitgehend ausgenommen sein. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur.
Weiter ist auf der deutschen Webseite des russischen online Magazins "SNA News " zu lesen: "Darauf habe das Bundeslandwirtschaftsministerium die Jagdbehörden und Forstverwaltungen der Länder nach Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesgesundheitsministerium hingewiesen, schreibt die DPA.
Die Ausnahme gelte demnach für die „Ansitz- oder Pirschjagd als Einzeljagd auf Schalenwild“, also Wildschweine, Rehe oder auch Rot- und Damwild.
In einem Schreiben habe das Landwirtschaftsministerium auf eine Protokollerklärung des CDU-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Thies verwiesen. Thies hatte seine Zustimmung zur Änderung des Bevölkerungsschutzgesetzes an die Maßgabe geknüpft, dass für die Jagd eine Ausnahme von Ausgangsbeschränkungen gilt. Das Schreiben liege der Agentur vor:
„Angesichts der grundlegenden Bedeutung der Jagd für die Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie den Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen und des Gemüse- und Weinbaus vor Wildschäden auf den Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Eigentümer stellt die Ansitz- oder Pirschjagd auf Schalenwild in der Zeit der Ausgangssperre einen gewichtigen und unabweisbaren Zweck dar“, so der CDU-Politiker.
Quelle: SNA News (Deutschland)