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Forderungen nach Reformen der Überwachungsgesetze werden laut

Archivmeldung vom 02.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Überwachung: Desinformation inklusive (Foto: pixelio.de, Markus Vogelbacher)
Überwachung: Desinformation inklusive (Foto: pixelio.de, Markus Vogelbacher)

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch die Klage des Betreibers von De-Cix in Frankfurt am Main, dem weltgrößten Internetknoten, gegen Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) zurückgewiesen hat, werden Forderungen nach Reformen laut. Sowohl das Gesetz, welches die Überwachungsmaßnahmen reglementiert, als auch die G-10-Kommission des Deutschen Bundestags, die diese genehmigen muss, seien "nicht mehr zeitgemäß", sagte Thorsten Wetzling von der Stiftung Neue Verantwortung dem "Spiegel".

Im Vergleich zu Großbritannien, den Niederlanden oder skandinavischen Ländern hinke man in der Frage der Transparenz und des Datenschutzes weit hinterher. So werde zwar die Entscheidung, ob jemand überwacht wird, durch die G-10-Kommission kontrolliert, kaum aber, wie die gewonnenen Informationen weitergenutzt werden. Der De-Cix-Betreiber wollte juristisch gegen die Verpflichtung vorgehen, dem BND zu ermöglichen, in großen Mengen Daten aus dem Knoten abzuleiten. Nach Meinung des Leipziger Gerichts ist der Betreiber nur ein Vermittler und kann sich nicht auf den Schutz des G-10-Gesetzes berufen. "Im Umkehrschluss heißt das, dass wir das Augenmerk auf die Rechte der Betroffenen legen müssen", so Wetzling.

Der Experte weist darauf hin, dass sich die Klage auf die Zeit bis 2016 bezieht, bevor das neue BND-Gesetz in Kraft trat. Gegen dieses Gesetz führt der Betreiber von De-Cix bereits einen weiteren Rechtsstreit. Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte reichte im Januar Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz ein. Der Ex-Präsident des BND, Gerhard Schindler, begrüßte hingegen die Leipziger Entscheidung. Der Zugriff auf den Internetknoten sei für den Dienst "unverzichtbar". Etwa die Hälfte der nachrichtendienstlichen Erkenntnisse des BND beruhe auf Technik.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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